Beauftragung durch Gesundheitsämter

Impfzentren: Apotheken als zukünftige Betreiber APOTHEKE ADHOC, 01.09.2021 13:13 Uhr

Die neue Impfverordnung lässt den Betrieb von Impfzentren und mobilen Teams auch durch beauftragte Dritte zu.
Berlin - 

Die neue Impfverordnung (ImpfV) regelt das Vorgehen der anstehenden Folge- und Auffrischimpfungen. Klar ist: Apotheken beliefern ab dem 1. Oktober auch Impfzentren und mobile Teams mit Vakzinen. Weiterhin scheint es möglich, dass Apotheker:innen eigene Impfzentren organisieren könnten, im Auftrag der zuständigen Stellen der Länder.

Laut ImpfV gehören zu den Leistungserbringern der Folge- und Auffrischimpfungen „die zuständigen Stellen der Länder, insbesondere Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, und die von ihnen beauftragten Dritten“. Theoretisch könnten somit auch Apotheker:innen Impfzentren organisieren, denkbar wäre ein Ablauf ähnlich der Organisation der Testzentren. Denn bislang waren von Apotheken organisierte Impfmarathons eher eine rechtliche Grauzone – mit der neuen Verordnung könnte die Organisation nach Beauftragung rechtmäßig erfolgen.

In der Verordnung verankert ist eine mögliche Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hinsichtlich „der Errichtung, Organisation und des Betriebs von Impfzentren und mobilen Teams.“ Doch auch mit anderen „geeigneten Dritten“ können Vereinbarungen zur Organisation geschlossen werden. Hier könnten die Apotheken ins Spiel kommen. Bestimmt das Bundesland die jeweilige KV zur Mithilfe, so ist diese „zur Mitwirkung bei der Errichtung, Organisation und dem Betrieb von Impfzentren verpflichtet“.

Einige Apotheker:innen haben in den letzten Monaten Testzentren betrieben, sodass bei Beauftragung durch die zuständige Stelle ein Standort zur Durchführung direkt einsatzbereit wäre. Die bisherigen Standorte der Impfzentren können in vielen Fällen nicht weiter betrieben werden, da sie einen anderen Zweck erfüllen. Zahlreiche Betreiber der eigentlichen Sporthallen und Eventlocations werden zurück zum Veranstaltungsangebot kehren.

Andere Apotheker:innen konnten in den vom Bund betriebenen Impfzentren praktische Erfahrung sammeln und könnten bei einer Beauftragung durch das Land mit Wissen und Know-How glänzen. Offene Fragen werden vor allem bei der Vergütung entstehen. In zahlreichen Bundesländern lag der Stundensatz für Ärzt:innen und Apotheker:innen bei über 100 Euro. Auch PTA erhielten in Ländern wie Berlin mit 40 bis 50 Euro die Stunde einen weitaus höheren Lohn als bei der Arbeit in der Offizin.