Neue Abrechnungsmöglichkeit

How to: Rückwirkende Änderung der Großhandelsvergütung Alexandra Negt, 23.12.2021 14:55 Uhr

Für selbst beschafftes Impfbesteck wurde die Großhandelsvergütung rückwirkend angepasst. Eine Möglichkeit der Abrechnung fehlte bislang. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Am 18. Dezember trat die geänderte Fassung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) in Kraft. Bei der rückwirkenden Anpassung der Großhandelsvergütung für selbst beschafftes Impfbesteck gab es bisher keine Möglichkeit der Abrechnung, Nun hat die Abda eine Lösung bereitgestellt.

Rückwirkend zum 22. November erhält der Großhandel für die Abgabe von selbst beschafftem Impfbesteck und -zubehör an die Apotheke eine Vergütung in Höhe von 3,72 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je abgegebener Durchstechflasche. Dies ist fast doppelt so viel wie bislang. Beim Inkrafttreten der Verordnung fehlte zunächst eine Lösung zur Abrechnung. Diese stellt die Abda nun bereit.

Automatische Nachberechnung

Die Apothekenrechenzentren der Apotheken werden den ausstehenden Differenzbetrag der Großhandelsvergütung für den bereits abgeschlossenen Abrechnungsmonat November 2021 nachberechnen.

Für Dezember erfolgt die automatische Korrektur der Muster-16-Formulare durch die Rechenzentren, sodass gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) der korrekte Preis abgerechnet werden kann. Diese Regelung betrifft alle Verordnungen – sowohl Bestellungen von Vertrags- als auch von Privat- und Betriebsärzt:innen, Impfzentren und mobilen Teams. Apotheken sollen demnach auch im Dezember die von der Abda und den Apothekenrechenzentren zur Verfügung gestellte Version 5 der Taxierungshilfe „Impfstoffvergütung Betriebsärzte, Ärzte des ÖGD, Ärzte in Krankenhäusern“ verwenden.

Erst ab Januar soll die Version 6 der Taxierungshilfe verwendet werden. Ab dem kommenden Monat wird die Impfstoffvergütung für Betriebsärzt:innen, Ärzt:innen des ÖGDs und Ärzt:innen in Krankenhäusern nicht mehr in den Apothekenrechenzentren korrigiert. Abrechnungen von Vertrags- und Privatärzt:innen werden auch im Januar weiterhin korrigiert.

Aktuell befindet sich die Abda mit dem Phagro bezüglich der Abrechnung für die nachträgliche Erhöhung der Großhandelsvergütung für selbst beschafftes Impfbesteck unter Berücksichtigung der Verzögerung durch die nachträgliche Abrechnung der Apotheken gegenüber dem BAS im Gespräch.