AvP-Insolvenzverfahren

Hoos strebt Vergleich an, Quote weiter unbekannt Alexander Müller, 15.12.2020 15:36 Uhr

AvP-Insolvenzverwalter strebt bei den Aussonderungsrechten eine außergerichtliche Lösung an. Foto: White & Case
Berlin - 

AvP-Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos will sich nicht auf einen jahrelangen Rechtsstreit mit den von der Pleite des Rechenzentrums betroffenen Apotheken einlassen. Bei der Gläubigerversammlung hat er eine außergerichtliche Lösung in Aussicht gestellt, ohne hierzu schon Details nennen zu können. Auch über die Höhe einer möglichen Quote machte Hoos noch keine Angaben.

Etwas mehr als 100 von 3500 Gläubigern waren Beobachtern zufolge ins Congress Center Düsseldorf gekommen, um unter strikten Corona-Bedingungen dem Berichtstermin beizuwohnen. Überraschend ruhig und sachlich sei es zugegangen, berichtet ein betroffener Apotheker. Hoos habe sehr kompetent gewirkt.

Einige Nachfragen gab es natürlich zur Quote. Angesichts der präsentierten Zahlen müsse diese doch zwischen 60 und 74 Prozent liegen, hatte ein Teilnehmer ausgerechnet. Hoos erklärte, dass die Versammlung von ihm heute definitiv keine Zahl hören werde.

So gut wie alle Apotheken haben bei der Anmeldung ihrer Forderungen Aussonderungsrechte geltend gemacht. Sie wollen, dass das Geld aus der Rezeptabrechnung direkt ausgezahlt und damit der Insolvenzmasse entzogen wird. Hoos hat aber aufgrund der vertraglichen Lage erhebliche Zweifel, dass das möglich ist. Andererseits hat er heute deutlich gemacht, dass er einen jahrelangen Rechtsstreit bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gern vermeiden würde. Details zu einer außergerichtlichen Lösung nannte er auf Nachfrage nicht. Im neuen Jahr will er sich mit Vertretern der Apotheker zusammensetzen und solche Möglichkeiten erörtern.

 

Zur Insolvenztabelle angemeldet wurden 615 Millionen Euro. Davon sind 540 Millionen Euro „für den Ausfall festgestellt“. Das heißt: Diese Summe wird erst Teil der Insolvenzmasse, wenn die Gelder nicht direkt an die fordernden Apotheken ausgezahlt werden. Sozusagen verbindlich festgestellt wurden dagegen nur 450.000 Euro. Diese Forderungen werden so wie gestellt anerkannt. Weitere 70 Millionen Euro an Forderungen hat Hoos bestritten.

Ein Problem gibt es noch mit den Krankenkassen zu klären. Die wollen rund 200 Millionen Euro an offenen Zahlungen aus der Rezeptabrechnung nicht wie von Hoos vorgeschlagen auf sein Treuhandkonto überweisen, sondern strebten eine eigene Lösung an. Das Problem: Ein externes Treuhandkonto würde zusätzlich Geld kosten.

Ansonsten sei über eher technische Fragen gesprochen und die Arbeit des Gläubigerausschusses berichtet. Dieser soll in seiner Zusammensetzung bestehen bleiben, um effizientes Arbeiten zu ermöglichen.

Mit gemischten Gefühlen habe er die Veranstaltung verlassen, berichtet ein betroffener Apotheker. „Ich hätte mir mehr Klarheit erhofft“. Nächster Schritt im Insolvenzverfahren ist der Prüfungstermin am 22. Dezember, der aber im schriftlichen Verfahren stattfindet.