Bundessozialgericht

Hamburger Apotheker müssen noch warten Alexander Müller, 06.03.2012 17:41 Uhr

Berlin - 

Apotheken haben laut Bundessozialgericht (BSG) Anspruch auf Rückzahlung des Kassenabschlags, wenn die Kasse aufgrund von unberechtigten Retaxationen ihre Rechnungen nicht rechtzeitig beglichen hat. Der Hamburger Apothekerverein, der die Klage angestrengt hatte, muss aber mit Erfolgsmeldungen gegenüber den Mitgliedern noch warten: Denn das BSG hat nicht darüber entschieden, welche Summe die City BKK an die Apotheken aus Norddeutschland zurückzahlen muss.

 

Die Kasseler Richter haben das Verfahren zur exakten Klärung der Ansprüche an das Landessozialgericht Hamburg (LSG) zurückverwiesen. Unklar ist laut BSG, welche Apotheken konkret betroffen waren, weil eine Sammelrechnung des Rechenzentrums verhandelt worden war. Solange könne man in dem Fall nicht entscheiden, so das BSG.

Die Apotheker hatten insgesamt von der inzwischen insolventen City BKK einen Betrag von 165.152 Euro gefordert. Diese Summe beruht auf einzelnen, in der Klage zusammengefassten Vergütungsansprüchen der Apotheker. Im neu aufgerollten Verfahren muss nun der Apothekerverein die entsprechenden Zahlen liefern.