Kein Hash-Code in Bayern

Glucose-Abfüllung: Sonder-Sonder-PZN Patrick Hollstein, 17.10.2022 13:23 Uhr

Wer in Bayern Glucose für Arztpraxen abfüllt, muss spezielle Sonder-PZN nutzen.
Berlin - 

Apotheken, die für Arztpraxen Glucose abfüllen, müssen in Bayern eine spezielle Sonder-PZN benutzen. Damit soll das Erstellen eines Hash-Codes vermieden werden.

Laut Arzneimittelversorgungsvertrag soll bei entsprechenden Rezepen für Sprechstundenbedarf für das unverarbeitete Abfüllen von Glucose eigentlich die Sonder-PZN 06 460 702 (Abrechnung von Rezeptursubstanzen in ungemischter Form) verwendet werden. Seit Juli ist dabei aber ein Hash-Code zu erstellen, was laut Bayerischem Apothekerverein (BAV) bereits zu Problemen geführt hat.

Daher habe man sich mit den Vertragspartnern auf zwei spezielle Sonder-PZN verständigt, für die kein Hash-Code zu erstellen ist und denen die jeweiligen Staffelpreise (brutto) direkt zugeordnet sind:

  • Glucose-Monohydrat 55 g / Glucose 50 g; Sonder-PZN 17 717 179
  • Glucose-Monohydrat 82,5 g / Glucose 75 g: Sonder-PZN 17 717 185

Die neuen Angaben sollen ab November auch im Artikelstamm hinterlegt sein, bis dahin soll als Übergangslösung die Sonder-PZN 09 999 175 (nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel ohne PZN) genutzt werden. Dabei muss ebenfalls kein Hash-Code erstellt werden muss; allerdings müssen die Abgabepreise noch manuell zugeordnet werden. Abrechnet werden können 2,40 beziehungsweise 2,60 Euro bei bis zur vier Einheiten, 2 beziehungsweise 2,20 Euro bei bis zu zehn Stück sowie 1,80 beziehungsweise 2 Euro bei größeren Mengen.