BaWü lockert Quarantäneregeln

Gesundheitspersonal: Zur Arbeit trotz Quarantäne Patrick Hollstein, 11.02.2022 15:46 Uhr

Damit es nicht zu einem Zusammenbruch der Versorgung kommt, lockert Baden-Württemberg die Quarantäneregeln für Gesundheitspersonal.
Berlin - 

Mit der Zunahme der Infektionszahlen steigen auch die Ausfälle im Team, viele Apotheken können aktuell davon berichten. Um einen Zusammenbruch der Kritischen Infrastruktur (KritIS) zu verhindern, führt Baden-Württemberg jetzt neue Regeln ein: Die Betreiber entsprechender Einrichtungen dürfen absonderungspflichtiges Personal zum Zwecke des Arbeitseinsatzes aus der Quarantäne holen, wenn ansonsten die Funktionsfähigkeit ihres Betriebs bedroht ist.

Den Betreibern wird durch Änderung der „Corona-Verordnung Absonderung“ ermöglicht, Personen von der Quarantäne zu befreien, die nicht selbst infiziert sind, sondern die sich als enge Kontaktpersonen oder haushaltsangehörige Personen von Infizierten in Quarantäne befinden. Die Befreiung von der Absonderung ist nur zum Zweck des Arbeitseinsatzes möglich („Arbeitsquarantäne“). Diese Einschränkung und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen in den Betrieben dient dazu, die Wahrscheinlichkeit der Weiterverbreitung der Erkrankung möglichst gering zu halten.

Die von der Absonderung befreiten Schlüsselpersonen müssen während der „Arbeitsquarantäne“ eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen. Sowohl die Arbeitnehmer als auch die KritIS-Betreiber sind verpflichtet, den zuständigen Behörden zu jeder Zeit die in den Verfahrensregeln festgeschriebenen Dokumente zur Prüfung vorzulegen.

Hintergrund für die Maßnahme ist die Sorge, dass etwa Krankenhäuser, Pflegeheime oder Strom- oder Wasserversorger wegen der schnellen Ausbreitung der Omikron-Virusvariante in personelle Engpässe kommen könnten. Zur KritIS zählen das Gesundheitswesen, Versorgungseinrichtungen und die Sicherheitsbehörden.

Absondern müssen sich im Fall eines Corona-Falls im engeren Umfeld aber schon jetzt nur ungeimpfte Beschäftigte oder solche, deren zweite Impfung schon länger als drei Monate her ist.

„Die steigenden Fallzahlen führen zu Personalausfällen, dies wiederum darf aber nicht dazu führen, dass KritIS-Betreiber ihren wichtigen Aufgaben nicht mehr nachkommen können. Krankenhäuser, Pflegeheime und weitere wichtige Strukturen müssen handlungsfähig bleiben“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Innenminister Thomas Strobl betonte: „Wir müssen dafür sorgen, dass wir den Druck der Omikron-Welle für Kritische Infrastrukturen bestmöglich abfedern. Dafür haben wir jetzt Vorsorge getroffen: Die Betreiber können Mitarbeiter aus der Quarantäne zurückholen, wenn sie an ihre Belastungsgrenze stoßen. Damit stellen wir die lebenswichtige Grundversorgung der Menschen im Land sicher.“

Zur Umsetzung der neuen Regelungen hat das für die Koordinierungsstelle Kritische Infrastrukturen (KoSt KRITIS) zuständige Innenministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium, den anderen Ministerien und den Kommunalen Landesverbänden ein Verfahren entwickelt, das den KritIS-Betreibern ermöglicht, Personal trotz einer bestehenden Absonderungspflicht einzusetzen. Ihnen wird hierfür kein langwieriges Antragsverfahren aufgebürdet, vielmehr können sie sich mit Hilfe der Verfahrensregelungen des Innenministeriums selbst einstufen. Sie haben beim Einsatz der Personen auf den bestmöglichen Schutz vor der Weiterverbreitung der Erkrankung zu achten.