Nachträglich für August

Genesenenzertifikate: So wird abgerechnet Alexandra Negt, 24.09.2021 17:01 Uhr

Ab sofort können Apotheken Genesenenzertifikate abrechnen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Zwar können Apotheken seit Längerem Genesenenzertifikate ausstellen, abrechnen konnten sie diese bislang jedoch nicht. Nun hat die Abda einen Leitfaden zur Abrechnung zur Verfügung gestellt.

Für die Erstellung eines Impfzertifkates (egal welche Impfung) und eines Genesenenzertifikates erhält die Apotheke eine Vergütung von 6 Euro. Die Eintragung in den gelben Impfpass kann mit 2 Euro verbucht werden. Jeweils am Ende eines Kalendermonats erstellt die Apotheke einen Sammelbeleg über die Summe der ausgestellten Zertifikate. Der Sammelbeleg beinhaltet die Anzahl der ausgestellten Impfzertifikate, Genesenenzertifikate, Impfpassnachträge und die Summe des Erstattungsbetrages. Abgerechnet wird mit dem Sonderbeleg des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des DAV.

Bedruckungsregeln

  • Felder „Empfänger“, „Fonds-IK“ und das Feld unter „Fonds-IK“ werden gestrichen
  • Das Feld „Apotheken-Nummer / IK“ wird mit der jeweiligen Nummer versehen
  • Das Feld „Summe“ wird mit dem Gesamtbrutto-Betrag versehen (Summe aus Zertifikaten und Nachträgen)
  • Das Feld „Sonderkennzeichen“ wird mit den jeweils passenden Sonder-PZN bestückt
  • Der Verordnungsteil muss den Text „Impfzertifikate“ enthalten
  • Das Feld „Faktor“ wird mir der Anzahl der Zertifkate und Nachträge bstückt (maximal vierstellig)
  • Das Feld „Anzahl“ muss die Summe des Erstattungsbetrages in Cent enthalten
  • Das Feld „Abgabemonat Ende“ wird mit dem letzten Kalendertag des Abgabemonats versehen

Folgende Sonder-PZN müssen eingetragen werden:

  • Impfzertifikat: 06461475
  • Genesenenzertifikat: 17716441
  • Nachtrag: 17716464

Da die Abrechnung der Genesenenzertifikate bislang nicht möglich war, können Apotheken die Anzahl aus dem August im September mit abrechnen. Beide Werte werden einfach miteinander addiert und als Summe auf dem Beleg angegeben.

Am Ende stempelt und unterschreibt die Apotheke den Beleg. Pro Beleg können maximal 10.000 Zertifikate und Nachträge abgerechnet werden. Bei größeren Anzahlen muss die Summe auf zwei Belege aufgeteilt werden.