Gehaltstarifvertrag

Mehr Geld für Angestellte in Nordrhein Maria Hendrischke, 11.01.2016 13:50 Uhr

Berlin - 

Apothekenangestellte in Nordrhein bekommen ab sofort mehr Geld: Die Apothekengewerkschaft Adexa hat sich mit der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Damit gelten seit Jahresanfang in allen Kammerbezirken außer Sachsen neue Verträge.

Die Gewerkschaft hatte den Gehaltstarifvertrag für Nordrhein zum Jahreswechsel gekündigt. Mit dem neuen Vertrag erhalten alle Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen rückwirkend zum Jahresanfang zwei Prozent mehr Lohn.

Apothekenangestellte in Ausbildung profitierten besonders, sagt die zweite Vorsitzende der Adexa, Tanja Kratt. Die Ausbildungsvergütungen wurden auf das Niveau erhöht, das seit Jahresbeginn auch in den übrigen Kammerbezirken gilt. Die tarifliche Vergütung für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) beträgt ab sofort auch in Nordrhein 880 Euro im Monat für das gesamte Praktische Jahr. Für die ersten sechs Monate entspricht das einem monatlichen Plus von 130 Euro.

Für PKA-Azubis gibt es nun im ersten Ausbildungsjahr 670 Euro, im zweiten Jahr 720 Euro und im dritten Jahr 770 Euro. Angehende PTA erhalten im sechsmonatigen Praktikum fortan 670 Euro pro Monat. Im ersten und zweiten Berufsjahr bekommen PTA in Nordrhein 1989 Euro brutto. Ab dem achten Berufsjahr sind es 2499 Euro.

Jungapprobierte steigen jetzt in Nordrhein mit 3325 Euro Bruttomonatsgehalt ein und damit mehr als die 3280 Euro Einstiegsgehalt, die mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) ausgehandelt wurden. Die höchste Tarifgruppe erreichen Approbierte in Nordrhein bereits im achten Berufsjahr; sie erhalten dann 3876 Euro.

In den vom ADA vertretenen Kammerbezirken wird der Höchsttarif erst nach zehn Jahren im Beruf gezahlt – der Lohn liegt bei 3978 Euro. Zur Angleichung habe die Adexa daher mit der TGL vereinbart, über eine tarifliche Vergütung für Kollegen mit besonderen Qualifizierungen zu verhandeln, sagt Kratt.

Auch die Vergütungsbeträge für die Notdienstbereitschaft von 18.30 Uhr bis 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wurden um zwei Prozent angehoben. Für den Nachtnotdienst zwischen 22 Uhr und 8 Uhr morgens sind weiterhin 85 Euro fällig oder ein Freizeitausgleich von 5,5 Stunden. Diese Vergütung war zuletzt bereits zum 1. Mai 2015 erhöht worden.

Mit dem ADA hatte die Adexa bereits im Dezember höhere Löhne ausgehandelt. In sechzehn der siebzehn Kammerbezirke gelten somit seit Jahresbeginn neue Gehaltstarife. Der Kammerbezirk Sachsen bildet die Ausnahme, da die dortigen Apothekeninhaber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind.