Mehrkostenübernahme & Rezeptänderung

Fiebersaft-Engpass: IKK classic macht Ausnahmen Cynthia Möthrath, 03.08.2022 14:51 Uhr

Erleichterung bei Paracetamol-Verordnungen der IKK classic: Zunächst bis zum 31. August dürfen Apotheken von einigen Ausnahmeregelungen Gebrauch machen. Foto: Cineberg/shutterstock.com
Berlin - 

Der Engpass an Fiebersäften sorgt in Apotheken für erheblichen Stress und Mehraufwand. Die IKK classic will den Teams die Arbeit nun durch einige vorübergehende Ausnahmeregelungen erleichtern.

Rezepte mit Ibuprofen- oder Paracetamol-haltigen Säften treiben PTA und Apotheker:innen aktuell den Schweiß auf die Stirn. Denn Nachschub kommt nur unregelmäßig – oft können die Kinder nicht entsprechend versorgt werden. Mittlerweile dürfen Apotheken im Einzelfall zwar Rezepturen anfertigen, doch auch diese sorgen für ein großes Maß an Mehraufwand und Dokumentation.

Erleichterung für Apotheken

Von Seiten der IKK classic kommt nun eine Hilfestellung: Um die Versorgung von Versicherten sicherzustellen, dürfen Apotheken zunächst bis zum 31. August von einigen Ausnahmeregelungen bei Paracetamol-Verordnungen Gebrauch machen.

  • Mehrkosten zu Lasten der IKK

Die IKK classic übernimmt die Mehrkosten, die im Falle von Ben-u-ron-Fertigarzneimittel-Säften anfallen, wenn keine andere aut-idem-Alternative verfügbar ist. Dafür müssen Apotheken die Sonder-PZN mit dem Faktor 4 auf die Verordnung aufdrucken und einen Beleg des Großhandels über die Nichtverfügbarkeit archivieren.

  • Eigenhändige Rezeptänderung möglich

Außerdem akzeptiert die Krankenkasse ausnahmsweise die eigenhändige Rezeptänderung zu einer Fertigarzneimittel-Alternative – auch von Paracetamol auf beispielsweise Ibuprofen – nach Arztrücksprache. Auf dem Rezept muss ein Vermerk über die Rücksprache aufgebracht werden. Auch hier muss ein Beleg des Großhandels über die Nichtverfügbarkeit archiviert werden.