Nur noch drei Tage

Entlassmanagement: Ende der verlängerten Rezeptgültigkeit Alexandra Negt, 27.10.2021 11:41 Uhr

Mit Aufhebung der epidemischen Lage sind Entlassrezepte wieder nur 7 Tage lang gültig. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Während der Pandemie konnten die Apotheken von vielen Sonderregelungen und Lockerungen profitieren. Einige von ihnen, darunter die Botendienstpauschale, gelten auch nach Aufhebung der pandemischen Lage fort. Andere gelten bis Jahresende. Aufpassen sollten Apotheken bei Rezepten aus dem Krankenhaus. Die Regelungen zum Entlassmanagement ändern sich teilweise mit Aufhebung der epidemischen Lage.

Entlassrezepte können aktuell innerhalb von sechs Werktagen zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherung beliefert werden. Der Ausstellungs­tag ist mitzu­zählen, insofern es sich um einen Werktag handelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Begrenzung auf die Packung der kleinsten Normgröße im Rahmen der Arzneimittelverordnung ausgesetzt. Apotheken dürfen also auch Krankenhausrezepte mit einer N2- oder N3-Packung beliefern. Ab dem 25. November ist mit der verlängerten Gültigkeit Schluss. Im Regelfall beträgt die Gültigkeit von Entlassrezepten drei Werktage inklusive Ausstellungsdatum – das heißt, wird ein Entlassrezept an einem Freitag ausgestellt, kann der Patient es bis Montag in der Apotheke einlösen. Die Möglichkeit der Abgabe von N2- und N3-Packungen bleibt davon unberührt und gilt bis zum 31. Mai 2022 fort.

Angesichts der aktuellen Impfquote kann laut Bundesgesundheitsministerium die epidemische Lage am 25. November als bundesweite Ausnahmeregelung auslaufen und beendet werden.

Heil- und Hilfsmittel wieder 7 Tage

Ärzt:innen, die im Krankenhaus tätig sind, dürfen im Rahmen des Entlassmanagements bis zum Ende der epidemischen Lage Hilfsmittel zum Verbrauch für einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen. Zunächst war diese Regelung bis Mai 2022 datiert – nun endet die Übergangsregelung am 25. November. Danach ist die Verordnung wieder nur für 7 Kalendertage möglich. Gleiches gilt für die Verordnung von Rezepturen, Verbandmitteln und Medizinprodukten.

Entlassrezepte unterscheiden sich kaum von einem normalen rosa Rezept. Gekennzeichnet sind diese Dokumente im Personalienfeld mit dem Wort „Entlassmanagement“. Es verläuft diagonal von unten links nach oben rechts.