Betriebs- statt Großhandelerlaubnis

Einkaufskonditionen: Apotheke darf Hersteller täuschen 06.03.2025 10:16 Uhr

Berlin - 

Wo Arzneimittel im Graumarkt gehandelt werden, mischen auch einige Apotheken mit. Alles, was man braucht, ist eine Großhandelserlaubnis. Den Herstellern sind solche Zwischenhändler mitunter ein Dorn im Auge, da sie nicht nachvollziehen können, welchen Weg ihre Präparate nach der Lieferung nehmen. Doch einfach verbieten lassen sich solche Konstruktionen auch dann nicht, wenn die Apotheke ihre Lieferanten offenbar gezielt in die Irre führt, wie ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) zeigt.