BVVA verweist auf Dienstleistungsvertrag
eGK-Dilemma: Einsammeln zulässig, wenn vergütet 25.03.2025 10:14 Uhr
Berlin -
Heimversorgende Apotheken stehen mitunter vor der Problematik, wie die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) von der Pflegeeinrichtung in die Arztpraxis gelangen – und das jedes Quartal aufs Neue. Manchmal springen Inhaberinnen und Inhaber selbst ein und übernehmen die Beförderung. Eine Dienstleistung für die Pflegeeinrichtung, die zulässig sei, wenn sie vergütet wird, betont Christiane Müller, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Versorgungsapotheker (BVVA). Doch es sei nicht die originäre Aufgabe der Apotheke, die eGK zu transportieren.