EC-Zahlung

Doppelabbuchungen in Apotheken APOTHEKE ADHOC, 31.03.2016 12:04 Uhr

Berlin - 

Ein technischer Fehler führte in der vergangenen Woche dazu, dass beim Bezahlen mit EC-Karten Beträge doppelt vom Konto abgebucht wurden. Auch Apothekenkunden können davon betroffen sein, wenn die Apotheken das EC-Terminal der Firma Telecash nutzen und Kunden einer Sparkasse sind.

Ursache der Doppelabbuchungen war ein Übertragungsfehler zwischen dem Finanzdienstleister Telecash und den Sparkassen: Die Zahlungsdateien wurden zwei Mal verarbeitet. Bezahlten Kunden am 22. März mit EC-Karte und PIN, konnte es passieren, dass die Beträge doppelt abgebucht wurden.

Theoretisch können Kunden aller Banken von dem Problem betroffen sein – entscheidend ist, welches System ein Händler nutzt. Wer in der vergangenen Woche mit einer EC-Karte gezahlt hat, sollte deshalb seine Kontoauszüge prüfen. Mehr muss man allerdings nicht tun, selbst wenn man eine Doppelabbuchung entdeckt: Die Beträge sollen in den kommenden Tagen automatisch wieder gutgeschrieben werden.

Für Apotheken gilt dasselbe: Sie konnten in den vergangenen Tagen womöglich ein unerwartetes Plus auf dem Konto verzeichnen. Diese Gelder würden nun automatisch wieder abgebucht und den Kunden gutgeschrieben, erklärt Lars Hofer, Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft.

„Weder Händler noch Kunden müssen etwas tun“, erklärt auch Wolfgang Kuß, Sprecher der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), die als Clearingdienstleister zwischen Telecash und den Sparkassen agiert und die Gelder verteilt. Er empfiehlt Händlern und Kunden gleichermaßen, nicht aktiv zu werden, da die Doppelbuchungen automatisch rückgängig gemacht werden.

Kuß geht davon aus, dass die meisten Rückbuchungen am heutigen Tag erledigt werden. Sollte ein Fehler bis morgen nicht korrigiert sein, solle man sich an seine Bank wenden, rät er. Außerdem sollte man noch einmal die Kontoauszüge kontrollieren – „aber das sollte man ohnehin regelmäßig tun“, empfiehlt Kuß.

Schwieriger wird es, wenn Apotheker ihren Kunden das versehentlich doppelt eingezogene Geld bereits wiedergegeben haben: „Das müsste man dann bilateral lösen“, erklärt Kuß. Denn solche Sonderfälle könnten bei der Rückabwicklung nicht beachtet werden.