Datenschutz

DS-GVO: Verbände streichen Facebook-Service APOTHEKE ADHOC, 11.05.2018 08:20 Uhr

Berlin - 

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) stellt die Apotheken nicht nur bei der Verarbeitung von Patientendaten vor neue Herausforderungen. Auch bei der Imagewerbung über Social Media müssen Apotheken aufpassen. Daher stellen jetzt die Apothekerverbände Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ihren Facebook-Service für rund 350 Apotheken zum 25. Mai ein – möglicherweise nur vorübergehend, bis eine DS-GVO-konforme Lösung gefunden ist.

Weil die Pflege von Facebook-Seiten aufwendig und daher für die meisten Apotheker eine lästige Aufgabe ist, hatten die beiden Verbände ihren Mitglieder einen kostenlosen Service angeboten. Zentral wurden die an diesen Service angeschlossenen Apotheken mit neuem Facebook-Content – Geschichten, Hinweisen, Tipps und anderem – versorgt. Die Apotheker mussten sich nicht darum kümmern, dass ihre Facebook-Auftritte regelmäßig neue Infos boten. Was nicht gefiel, konnte einfach gelöscht werden.

Da die Pflege von 350 Facebook-Seiten nicht einzeln Seite für Seite zu bewerkstelligen ist, bedienten sich die beiden Verbände eines Tools, das aber in den USA angesiedelt ist. So können gleichzeitig die Facebook-Seiten aller angeschlossenen Apotheken erreicht werden.

Personenbezogene Daten werden zwar nicht übermittelt, aber nach Auffassung der Verbände sind auch die Daten der Zielseiten mit der neuen DS-GVO geschützt. „Das Tool ist der Marktführer im Bereich Social-Media-Management und steht nicht im Geltungsbereich der DS-GVO. Das ist kritisch,“ so Verbandssprecher Frank Eickmann.

Jetzt wird fieberhaft nach einer Lösung gesucht. Entweder muss ein neuer Anbieter im Rechtsgebiet der DS-GVO gefunden werden, mit dem sich die Aufgabe erledigen lässt. Möglicherweise kann nach einer Übergangszeit mit dem derzeitigen Tool weitergemacht werden. Denn die Firma plant den Umzug von den USA nach Kanada.

Und Kanada steht auf einer von der EU erstellten Liste von Ländern, die mindestens den gleichen Datenschutzstandard einhalten wie die EU mit der neuen DS-GVO. Im Rahmen einer E-Privacy-Bestandsaufnahme hat die EU die Datenschutzbestimmungen in Nicht-EU-Ländern überprüft. Jetzt müssen Datenschutzexperten abschätzen, ob ein Firmenstandort in einem der Länder auf dieser Liste für die Einhaltung der neuen Regeln ausreicht.

Am 25. Mai tritt die DS-GVO in Kraft und überlagert das bisherige nationale Datenschutzrecht. Da Apotheken mit sensiblen Daten arbeiten und künftig empfindliche Strafen verhängt werden können, sollten sich Inhaber rechtzeitig auf die neuen Regeln einstellen.