Praxen im Bestellrausch

Dosen für Zweitimpfungen gekürzt: Apotheke unter Druck Carolin Ciulli, 07.05.2021 15:31 Uhr

Wieder gekürzt: Eine Apotheke erhielt weniger Vials Comirnaty als bestellt und muss sich gegenüber den Ärztinnen rechtfertigen. Foto: Hoffmann
Berlin - 

Die Informationen für Heilberufler über die Impfstoffbestellung sind zahlreich und können schnell unübersichtlich werden. Die Bestellung von Comirnaty für die Zweitimpfungen brachte eine bayerische Apotheke jetzt in Erklärungsnot. Apotheker Thorsten Wunder informierte seine Ärztinnen über die angekündigten Vials und erntete Unverständnis. Tatsächlich wurde aber mehr als die angegebene Höchstmenge bestellt.

Die Kobold-Apotheke im oberfränkischen Hollfeld versorgt zwei Praxen mit Covid-19-Impfstoff. Die Ärztinnen sind bemüht, zahlreiche Menschen zu immunisieren, und haben auch für kommende Woche wieder Impfstoff bestellt – allerdings mehr als von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) empfohlen. Diese teilte den Mediziner:innen Ende April mit, maximal 36 Dosen Comirnaty für Erst- und Zweitimpfungen zu ordern, entsprechend 6 Vials. So soll sichergestellt werden, dass jeder Arzt und jede Ärztin mindestens 18 bis 24 Dosen des Impfstoffes von Biontech erhält.

Fünf Tage später hieß es, dass es keine Obergrenze für Zweitimpfungen gebe. Vielleicht führte diese Information der KBV zu größeren Bestellungen der Praxen – nach dem Motto: „Man kann es ja versuchen.“ Filialleiter Wunder gab an seinen Großhändler folglich weiter, dass eine Ärztin zwölf Vials Comirnaty, davon sechs für Zweitimpfungen und fünf Vials AstraZeneca bestellte. Die andere schrieb sechs Vials Comirnaty für Zweitimpfungen und fünf Vials Vaxzevria auf.

Die Rückmeldung der Sanacorp fiel anders aus: Die Apotheke kann den Ärztinnen von Comirnaty zusammen 9 Vials anbieten. Die Praxis habe mit Unverständnis reagiert, sagt Wunder. „Wir sind entäuscht, weil wir Druck von den Ärztinnen bekommen.“ Der Pharmazeut versteht die Medizinerinnen. Auf sämtlichen Internetseiten der KBV werde der Eindruck erweckt, dass mit der Bestellung über getrennte Rezepte zumindest sichergestellt werde, dass die Praxis mit der nötigen Menge für die Zweitimpfung versorgt werde.

Ein Problem sei, dass die Ärzt:innen untereinander hörten, dass andere Praxen die volle Bestellung und sogar mehr als die Mindestmenge von den Apotheken erhielten. „Wir können unseren Ärztinnen aber diese regionalen Unterschiede nicht erklären und haben keine Information zum Verteilmechanismus.“ Hilfreich wäre es, wenn den Apotheken Richtlinien oder ähnliches mitgeteilt würden, um den Ärzt:innen die Kürzungen erläutern zu können.

Die Verteilung sorgte bereits bei zahlreichen Apotheken für Diskussionen mit den Praxismitarbeitern. Die Mindestliefermenge hängt laut KBV von Anzahl der bestellenden Ärzte insgesamt ab. Welche Praxis über ihre Apotheke wie viel erhält, hängt auch mit dem Marktanteil des Großhändlers und dem Bevölkerungsanteil der Region zusammen.

Die Zuteilung von Comirnaty erfolgt nach Marktanteilen, festgestellt durch das Marktforschungsunternehmen Iqvia. Ein Großhändler erklärt: Apotheken sollen nur bei ihrem Hauptlieferanten bestellen. Wenn ein Großhändler mitteile, dass er alle Bestellungen bedienen konnte, heiße das nichts anderes, als dass er entweder in weniger Apotheken Hauptlieferant sei, als es seinem Marktanteil entspreche, oder aber, dass Apotheken sich weigerten, Impfstoff bei ihrem Hauptlieferant zu bestellen.

Die Steuerung der Impfstoff-Versorgung ist Aufgabe des Bundes. Ihm gehören die Impfstoffe und er ist für die Verordnungen verantwortlich. „Dem sind wir verpflichtet“, so der Großhändler weiter. Dass die KBV ständig neue Forderungen erhebe, sei eine Tatsache, die die Aufgabe nicht leichter mache und vor allem Verwirrung stifte. Cormirnaty sei unverändert insgesamt ein Mangelprodukt, so dass der von Ärzt:innen gemeldete Bedarf für Erstimpfungen nicht vollständig gedeckt werden könne.