Pharmazeutische Dienstleistungen

Dezember-Abrechnung: NNF treibt 5,7 Millionen Euro ein Patrick Hollstein, 06.07.2022 11:43 Uhr

Der NNF hat damit begonnen, die in den Apotheken geparkten Gelder für die pharmazeutischen Dienstleistungen einzutreiben. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Nach dem Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) sammelt der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) das in den Apotheken geparkte Geld ein. Alleine für die zweite Dezemberhälfte 2021 müssen knapp 5,7 Millionen Euro in die Gemeinschaftskasse überführt werden. Allerdings kommt der größte Teil direkt von den Rechenzentren.

Der NNF fordert in diesen Tagen von den Apotheken zunächst zurückgestellte Zahlungen des Fixzuschlags für pDL aus der zweiten Dezemberhälfte 2021 ein. Es geht um 5.671.920 Euro von 18.520 Betriebsstätten, die nun dem Treuhandvermögen für pDL zugeordnet werden.

Mehr als 95 Prozent der Vor-Ort-Apotheken haben laut NNF aber keine aktiven Zahlungsverpflichtungen aus den Bescheiden, weil die Rechenzentren in den vergangenen Wochen nicht nur die Sondermeldungen der Apotheken verarbeitet, sondern auch bereits Gelder für den NNF eingezogen haben.

Eine Änderung der AMPreisV hat die Apotheken ab dem 15. Dezember 2021 verpflichtet, einen um 20 Cent erhöhten Fixzuschlag an den NNF abzuführen, um damit pharmazeutische Dienstleistungen zu finanzieren. Aus technischen Gründen konnte der Fixzuschlag nicht mit dem regulären Verpflichtungsbescheid im Februar 2022 an den NNF abgeführt werden. Um die Packungsmengen der zweiten Monatshälfte Dezember 2021 vollständig zu erfassen, waren die Apotheken aufgerufen, einen entsprechenden Sonderbeleg an ihr Apothekenrechenzentrum zu senden.

Notdienst vs. pDL

Weil im laufenden Jahr teilweise auch noch Rezepte eingereicht wurden, die vor dem 15. Dezember beliefert worden waren, musste laut NNF zusätzlich eine Trennung in Packungen, die nur 21 Cent zur Finanzierung des Notdienstes tragen, und Packungen, die 41 Cent für Notdienst und pDL tragen, vorgenommen werden.

Der NNF hatte den Rechenzentren dabei zwei Möglichkeiten angeboten: Eine Nachmeldung der Rezepte, die vor dem 15. Dezember 2021 abgegeben wurden, mit einer separaten Bescheidung der „Nachzügler“, oder die Aufnahme in die reguläre Meldung für das erste Quartal 2022 und eine Saldierung der zu viel gezahlten Beträge über den Bescheid für die zweite Dezemberhälfte 2021. Für 11.620 Apotheken hat der NNF demnach in der vergangenen Woche einen „Nachzügler“-Bescheid über 196.527 Rx-Packungen erlassen und auf diesem Weg 41.270,67 Euro für die Förderung der Notdienste eingefordert.

Laut Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) soll für die pDL jährlich ein Gesamtbetrag von rund 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Da bislang aber keine Leistungen erbracht werden konnten, konnte das Geld eigentlich nur für später angespart werden. Ende 2023 will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüfen, wie erfolgreich das neue Angebot der Apotheken ist.