Analgetika

Dexibuprofen: Neu im OTC-Regal Alexandra Negt, 17.02.2022 15:03 Uhr

Dexibuprofen wurde aus der Verschreibungspflicht entlassen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Mit Dexibuprofen steht zukünftig ein weiteres Analgetikum innerhalb der Selbstmedikation von Schmerzen zur Verfügung. In Deutschland ist Dexibuprofen seit 2000 als rezeptpflichtiges Präparat verfügbar. Innerhalb der Selbstmedikation soll es zur Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen eingesetzt werden.

Dexibuprofen ist, wie der Name schon verrät, chemisch eng mit dem bereits seit Langem in der Selbstmedikation angewendeten Ibuprofen verwandt. Bei Ibuprofen handelt es sich um ein razemisches Gemisch – es besteht also aus „rechtsdrehenden“ und „linksdrehenden“ Molekülen. Dagegen enthält Dexibuprofen nur die „rechtsdrehenden“ Moleküle, es ist also das rechtsdrehende (2S)-Enantiomer des Ibuprofens.

Von der Wirkung sind sich Dexibuprofen und Ibuprofen sehr ähnlich. Beide Arzneistoffe wirken analgetisch, antiphlogistisch und antipyretisch. Unterschiede gibt es in der Wirkstärke: Die Cyclooxygenasen COX-1 und COX-2 werden durch Dexibuprofen rund 100-mal stärker inhibiert.

Vergleichbare Wirksamkeit bei geringerer Dosierung

Da bei beiden Wirkstoffen von einem identischen Nutzen-Risiko-Profil ausgegangen wird und Ibuprofen bereits seit 1989 in Deutschland verschreibungsfrei erhältlich ist, wurde Dexibuprofen nun aus der Verschreibungspflicht entlassen. Der Arzneistoff zeigt eine vergleichbare Wirksamkeit bei geringerer Dosierung.

Entsprechend der Zulassung als RX-Präparat soll Dexibuprofen mit einer maximalen Einzeldosis von 400 mg und einer maximalen Tagesdosis von 1200 mg eingenommen werden. Ohne Rezept beträgt die Stärke je Tablette 200 mg. Innerhalb der Selbstmedikation dürfen nicht mehr als drei Tabletten täglich (600 mg) eingenommen werden.

Die Rx-Varianten sind zur symptomatischen Behandlung von Schmerz und Entzündung bei Reizzuständen degenerativer Gelenkerkrankungen, zur symptomatischen Behandlung von Dysmenorrhoe und bei Zahnschmerzen und allgemeinen Schmerzen des Bewegungsapparates zugelassen. Innerhalb der Selbstmedikation kann der Arzneistoff bei leichten bis mäßig starken Schmerzen eingesetzt werden. Somit könnte Dexibuprofen vor allem für die Kund:innen eine Alternative sein, die unter Schmerzen des Bewegungsapparates leiden und unter Ibuprofen 400 mg keine ausreichende Schmerzlinderung erfahren. Der Wechsel auf Dexibuprofen kann erwogen werden. Natürlich sollten Personen, die seit längerem an Schmerzen leiden, direkt an den Arzt/die Ärztin verwiesen werden. Die maximale Behandlungsdauer innerhalb der Selbstmedikation beträgt vier Tage.

Übrigens: In der aktuellen Leitlinie „Migränebehandlung“ findet sich das NSAID nicht. Innerhalb der Indikation Migräne ist die Wirksamkeit des razemischen Gemischs Ibuprofen sehr gut belegt. Auch die Kopfschmerz-Leitlinie geht nicht näher auf Dexibuprofen ein.