Ab 8. Februar

DAV-Portal: Impfsurveillance möglich Alexandra Negt, 04.02.2022 14:24 Uhr

Ab dem 8. Februar können Apotheken Informationen zur geimpften Person im Portal einfügen und an das RKI übermitteln.
Berlin - 

Zahlreiche Apotheker:innen haben die notwendigen theoretischen und praktischen Schulungen zur Durchführung von Covid-19-Impfungen in der Offizin bereits absolviert. Auch der Prozess der Impfstoffbestellung ist geklärt. Bislang konnten aufgrund der fehlenden Anbindung an die Impfsurveillance keine Immunisierungen durchgeführt werden. Pünktlich zur Auslieferung der ersten Dosen am 8. Februar können die geforderten Daten geimpften Person an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Ab Dienstag, den 8. Februar, also passend zum Start des Impfangebotes in Apotheken, wird im DAV-Portal die Funktion der Datenübertragung an das RKI freigeschaltet. Die Anbindung an die Impfsurveillance ist Voraussetzung zur Durchführung von Covid-19-Schutzimpfungen. Eingetragen werden müssen folgende Daten:

  • Vor- und Nachname der geimpften Person
  • Geburtsdatum und Adressinformationen
  • Daten zur Impfung (Datum, Impfserie, Impfstoff und Chargennummer)

Um den Prozess üben zu können, wurde der Button „Testübertragung“ eingebettet. Daten, die mittels des grauen Buttons bestätigt werden, werden nicht an das RKI übertragen und dienen lediglich Schulungszwecken.

Nur Impfungen, bei denen die Daten an das RKI übermittelt wurden, können abgerechnet werden. Noch gibt es keine Funktion zur Erstellung der abrechnungsbegründenden Unterlage, diese soll mit einem weiteren Update zur Verfügung gestellt werden. Die Nachweise müssen mindestens vier Jahre aufbewahrt werden (PDF-Format).

Das Gute: Nach der Übertragung der Daten an das RKI können diese direkt zur Erstellung des digitalen Impfzertifikates verwendet werden. Die Basisdaten werden dann ins Zertifikatsportal übernommen. Noch ist der zugehörige Reiter nicht im Portal eingepflegt. Ein Folge-Update soll die Funktion einspielen.