DAV: BIG streut irreführende Informationen 21.01.2026 13:20 Uhr
Keine Kostenvoranschläge: Apotheken sollen apothekenübliche Hilfsmittel direkt mit der BIG direkt gesund abrechnen. Vorausgesetzt, die Apotheke ist Vertragspartner der Kasse. Doch mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) oder Landesverbänden konnten keine allgemeingültigen Hilfsmittelvereinbarungen getroffen werden. Darum gibt es auch im Artikelstamm der Abdata keine Information. Doch die BIG wirft dem DAV in diesem Punkt Untätigkeit vor.
„In Ihren Datensystemen werden bedauerlicherweise falsche Informationen zur Hilfsmittelabgabe an Kunden der BIG direkt gesund angezeigt. Wir haben den Deutschen Apothekerverband als 100-prozentigen Eigentümer des Abda-Datenverwaltungssystems seit 2018 bereits mehrfach hierüber erfolglos informiert“, schreibt die Kasse den Apotheken und streut damit aus Sicht des DAV „irreführende Informationen“.
Der DAV stellt klar, dass es keinen Apothekenhilfsmittelversorgungsvertrag zwischen der BIG und dem DAV gibt. Zudem konnte auch auf Landesebene kein Apothekenhilfsmittelvertrag zwischen der Kasse und einem Landesapothekerverband oder Landesapothekerverein geschlossen werden.
„Daraus folgt, dass es keine Abbildung im Artikelstamm plus V von Abdata gibt, systemfremde Verträge werden nicht aufgenommen“, macht der DAV deutlich. Liegt entsprechend ein vertragsloser Zustand vor, müssen Apotheken Kostenvoranschläge einreichen.
Zwar gab es Gespräche mit der Kasse, um einen allgemeingültigen Vertrag zu schließen, doch bislang konnte aufgrund „nicht annehmbarer Konditionen“ keine vertragliche Übereinkunft erzielt werden – weder auf Bundes- noch auf Landesebene, stellt der DAV klar.
Eine Direktabrechnung der apothekenüblichen Hilfsmittel ist nach Vertragsbeitritt gemäß § 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V zum Vertragspreis möglich, wie die Kasse informiert. Der Beitritt ist kostenfrei und online möglich. Doch der DAV appelliert, die von der BIG direkt gesund angebotene Einzelverträge mit Blick auf die vertraglichen Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit äußerst kritisch zu prüfen.