Bestellung für Praxen

Corona-Impfstoff: Die Bund-PZN Alexandra Negt, 29.03.2021 15:18 Uhr

Die vier zugelassenen Corona-Impfstoffe werden über die sogenannte Bund-PZN bestellt. Foto: shutterstock.com/Marc Bruxelle
Berlin - 

Die Arztpraxen können bei den Apotheken vorerst einmal wöchentlich Impfstoff bestellen. Die maximale Menge beläuft sich auf 50 Impfdosen pro verordnendem Arzt. Während die Praxen generisch Corona-Impfstoff ordern, rechnet die Apotheke die Dosen in Vials um und bestellt beim Großhandel mittels Bund-PZN. Pro Vakzine gibt es zwei unterschiedliche Nummern. Diese Prozedere gilt für die Erstimpfung.

Die Bund-PZN soll die Bestellung und Abrechnung der Impfstoffe gerade zu Beginn der dezentralen Impfung erleichtern. Pro zugelassenen Impfstoff gibt es zwei Bund-PZN. Eine Nummer für die Bestellung einer einzelnen Durchstechflasche, eine Nummer für die Bestellung von zehn Vials.

Comirnaty von Biontech

  • 17377588 (1 St.)
  • 17377571 (195 St.)

Covid-19 Vaccine AstraZeneca

  • 17377625 (1x5 ml)
  • 17377619 (10x5 ml)

Covid-19 Vaccine Moderna

  • 17377602 (1x5 ml)
  • 17377594 (10x5 ml)

Covid-19 Vaccine Janssen

  • 17377648 (1x2,5 ml)
  • 17377631 (10x2,5 ml)

Offen bleibt die Frage, wieviel denn abgerechnet werden kann. Die Abda fordert eine Vergütung pro Impfdosis, nicht pro Vial. Gleiches gilt für Spritzen und Kanülen. Auch für die Weitergabe des benötigten Impfzubehörs fordert sie eine Erstattungsregelung. Einen Betrag für eine angemessene Vergütung gibt die Abda in der Stellungnahme nicht an.

Ärzte können für die Impfung unter anderem folgende Punkte abrechnen:

  • Pauschalbetrag Impfung: 20 Euro
  • Nur Impfberatung: 10 Euro
  • Impfung im Hausbesuch: 35 Euro plus 20 Euro (Impfung)
  • Hausbesuch mit „Mitbesuch“: 15 Euro plus 20 Euro (Impfung)
  • Attestausstellung: 5 Euro