Corona-Impfstoff

Comirnaty ab kommender Woche mit Etiketten Patrick Hollstein, 16.04.2021 14:41 Uhr

Biontech stellt ab kommender Woche auch die Etiketten für die Chargendokumentation zur Verfügung. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Ab der kommenden Woche entfällt beim Corona-Impfstoff Comirnaty das Ausdrucken von Etiketten für die Chargendokumentation. Der Hersteller Biontech hat kurzfristig angekündigt, bereits mit der nächsten Auslieferung die Aufkleber über den Großhandel und die Apotheken mitzuschicken.

Es handelt sich um Bögen mit jeweils 12 Aufklebern mit Aufdruck der entsprechenden Charge, die jeweils einem Vial Impfstoff zugeordnet werden. Bislang erfolgte die Auslieferung des Impfstoffs ohne diese Sticker; Biontech stellt eine Vorlage aber online bereit: Auf der Praxisseite für Comirnaty kann eine Vorlage aufgerufen werden, bei der die Charge direkt eingetippt werden kann. Danach kann die Vorlage auf passende Etikettenbögen ausgedruckt werden.

Beim Impfstoff von AstraZeneca, der am Montag erstmals ausgeliefert wird, sind die Aufkleber für die Chargendokumentation in der Originalpackung mit zehn Vials enthalten. Da allerdings zunächst wegen der begrenzten Verfügbarkeit nur einzelne Vials ausgeeinzelt werden, muss der Großhandel die Aufkleber je nach zugeteilter Menge vorkonfektionieren. Die Apotheken müssen dies bei der Belieferung der Arztpraxen berücksichtigen. Pro Dosis sind zwei Aufkleber vorgesehen, es gibt also keine Sicherheitsreserve.

Um die Impfung zu dokumentieren, muss der Arzt über kleine Etiketten verfügen. Diese müssen den Namen des Impfstoffs und die jeweilige Charge beinhalten. Benötigt werden die Aufkleber für den Impfpass sowie die Dokumentation in der Praxis. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) müssen die Impfstoffcharge mit der Abrechnung erfassen.

Für die tägliche Schnell-Dokumenation müssen die Praxen bestimmte Daten in einem speziellen Impf-Dokuportal eingeben; so will das Robert-Koch-Institut (RKI) das Impfgeschehen in Deutschland beobachten. Die tägliche Meldung erfolgt pro Praxis, nicht pro Arzt. In Gemeinschaftspraxen muss also nicht arztindividuell dokumentiert werden. Die Daten müssen jeweils am selben Tag bis 23.59 Uhr abgeschickt werden.

Folgende Angaben sind von den Ärzten täglich zu erfassen und an das RKI zu melden:

  • die Anzahl der Erstimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff
  • die Anzahl der Abschlussimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff
  • die Anzahl der über 60-Jährigen bei den Erst- und Abschlussimpfungen

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Beitrags hatte es geheißen, es würden je 18 Aufkleber mitgeliefert. Wir haben die Zahl korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.