Wiederabgabe zulässig?

Buscopan-Engpass: Apothekerin bestellt bei Versender Alexander Müller, 12.08.2022 10:19 Uhr

Um den Buscopan-Engpass zu umgehen, hat eine Apothekerin bei einem Versender bestellt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Buscopan (Sanofi) ist seit Wochen so gut wie nicht zu bekommen. Da müssen manchmal ungewöhnliche Wege beschritten werden, um überhaupt noch an Ware zu kommen. Eine Apothekerin bestellte jetzt bei einer Versandapotheke und bekam zehn Packungen geliefert – zu einem guten Preis.

Über ihre normalen Bezugswege konnte die Apothekerin Buscopan schon länger nicht beziehen. Dass das Produkt beim Versender medikamente-per-klick angeboten wurde, hielt sie daher zunächst für einen Irrtum. Als sie zehn Packungen in den digitalen Einkaufswagen gepackt hatte, rechnete sie eigentlich mit einer Fehlermeldung, dass die Ware doch nicht verfügbar sei. Aber nichts dergleichen tauchte auf.

Nachfragen zu der bestellten Menge habe es nicht gegeben, berichtet die Apothekerin. Nur die ebenfalls bestellten zehn Packungen „Buscopan Plus“ wurden auf fünf Stück gekürzt, da ansonsten die Höchstabgabemenge von Paracetamol überschritten gewesen wäre. Nach zwei Tagen war das Päckchen in der Apotheke.

Die Apothekerin ist froh, zumindest auf diesem Weg an Ware gekommen zu sein und ihre Patient:innen versorgen zu können. Mit 6,56 Euro war sogar der Einkaufspreis in Ordnung. Ohne Mehrwertsteuer beträgt der Verkaufspreis des Versenders demnach 5,51 Euro. Die Apothekerin vergleicht mit ihren Zahlen: „Der Taxe-EK ist 5,93 Euro, über den Großhandel bekomme ich Buscopan normalerweise für 5,28 Euro.“

Wiederabgabe zulässig?

Aber darf die Inhaberin die so bezogene Ware überhaupt in ihrer Apotheke weiterverkaufen? Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verbietet eigentlich schon den Bezug: „Apotheken dürfen von anderen Apotheken keine Arzneimittel beziehen.“ Allerdings sieht die Vorschrift Ausnahmen, unter anderem Die Versorgung im Akutfall. Beim Einkauf von zehn Packungen müsste man hier schon beide Augen zudrücken. Allerdings ist hier die Annahme, dass die Apothekerin nicht auch als Privatperson einkaufen kann.

Der Jurist einer – hier nicht zuständigen – Apothekerkammer meint: Eine Privatperson habe wiederum keine Berechtigung, Arzneimittel zu verkaufen und die Betriebserlaubnis der Apotheke greife hier nicht. Die Privatperson wiederum dürfte vermutlich keine Arzneimittelgroßhandelserlaubnis haben.

Die Wettbewerbszentrale hätte dagegen keine Bedenken. Der Verkauf der Arzneimittel passiere in der Apotheke. Für die Qualität der Ware hafte der Versender bis zur Übergabe. Die Apothekerin müsse sich vergewissern, dass diese Standards eingehalten seien. Wenn es keine Bedenken an der Verkehrsfähigkeit der Arzneimittel gebe, stehe einem Weiterverkauf in der Apotheke nichts entgegen, so Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale.

Auch Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen findet den Bezugsweg zwar ungewöhnlich, aber nicht per se unzulässig. „Der eigentliche Skandal ist doch, dass die Kundin hier offenbar ohne weitere Nachfragen zehn Packungen Buscopan beliefert bekommt. Die würde sie in einer Vor-Ort-Apotheke nie bekommen. Das zeigt, dass es große Defizite bei der Befratung im Versandhandel gibt.“

Versender not amused

Auf Dauer ist der Bezug über Bande ohnehin keine Lösung, denn auch die Bestände der Versender sind endlich: „Die Ampel steht bei uns jetzt auf rot“, sagt Karlheinz Ilius, Chef von medikamente-per-klick. Dass es bislang noch Ware gab, sei den eigenen Anstrengungen geschuldet. Ilius legt aber Wert auf die Feststellung, vom Hersteller nicht bevorzugt zu werden. Man beziehe die Ware über verschiedene Großhändler, teilweise auch direkt, bei Engpässen wie dem aktuellen sei das eine Herausforderung. Dass Apotheken bei ihm einkaufen und dann an ihre Kund:innen weiterverkaufen, findet Ilius nicht korrekt. Aber solange die Kolleg:innen als Privatpersonen einkaufen, gibt es kein Gegenmittel. „Direkt an Apotheken würden wir nicht verkaufen“, so Ilius.

Bald wieder Ware verfügbar?

Und wie sieht es mit Nachschub aus? Zum Ende des Buscopan-Engpasses befragt, teilt eine Sanofi-Sprecherin mit: „Wir verzeichnen bei unseren Buscopan-Präparaten seit einiger Zeit eine stark gestiegene Nachfrage in allen Vertriebskanälen. Unsere Teams arbeiten mit Hochdruck daran, dieser nachzukommen und ausstehende Nachlieferungen zu veranlassen. Wir gehen davon aus, dass alle Packungsgrößen in wenigen Wochen wieder für unsere Kund:innen verfügbar sind.“ Bis dahin müssen sich die Apotheken also gegenseitig aushelfen – manchmal auch unfreiwillig.