Honorar für Belieferung von Arztpraxen

Bund-PZN für Corona-Impfstoffe Patrick Hollstein, 23.03.2021 10:00 Uhr

Der Impfstoff kommt, die Apotheken erhalten ein Fixhonorar pro Dosis für die Auslieferung an Arztpraxen. Foto: BioNTech SE 2020, all rights reserved.
Berlin - 

Schrittchenweise nähert sich das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Jens Spahn (CDU) dem Thema Impfen in Arztpraxen an. Jetzt soll mit einer weiteren Überarbeitung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) klargestellt werden, dass Apotheken und Großhandel für die Auslieferung der Vakzine Geld bekommen. Wie viel, das bleibt genauso offen wie Fragen zum Prozedere.

„Als weiterer bedeutender Lieferweg für Arztpraxen dienen nunmehr auch Apotheken sowie der dazugehörige Großhandel“, heißt es in einem Entwurf, der derzeit in Berlin kursiert. „Hierfür wird eine Vergütung festgelegt. Die Vergütung wird über die Rechenzentren abgerechnet und aus Bundesmitteln refinanziert.“

Konkret wird für Großhandel und Apotheken eine Vergütung vorgesehen, mit der der „im Zusammenhang mit der Abgabe von Covid-19-Impfstoffen stehenden Aufwand“ abgegolten werden soll. Das gilt insbesondere für den Transport, die Konfektionierung und die Organisation seitens des Großhandels sowie die Organisation und die bedarfsgerechte Bereitstellung seitens der Apotheken.

Vorgesehen ist eine „Vergütung je abgegebener Durchstechflasche“, diese unterscheidet zwischen kühlpflichtigen sowie ultra- oder tiefkühlpflichtigen Impfstoffen. Ein konkreter Betrag wird nicht genannt, genauso wenig ergibt sich aus dem Verordnungstext, ob die Apotheken den Impfstoff an- und weiterverkaufen oder nur gegen die Gebühr ausliefern.

Fest steht dagegen, dass die Apotheken quartalsweise spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats unter Angabe einer speziellen Bund-Pharmazentralnummer über ihr Rechenzentrum abrechnen und über diesen Weg auch die Vergütung des Großhandels weiterleiten. Großhandel, Apotheken und Rechenzentren sind verpflichtet, alle für den Nachweis der korrekten Abrechnung erforderlichen Unterlagen bis Ende 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren.

Vollkommen unklar ist nach wie vor, wie die Auslieferung und insbesondere die Steuerung erfolgen soll. In den Ländern, die schnellstmöglich mit dem Impfen anfangen wollen, wartet man auf Ansagen aus Berlin: „Die Arztpraxen sollen so bald wie möglich den Impfstoff über die Apotheken beziehen. Dafür wird der Impfstoff an den pharmazeutischen Großhandel wie im Regelsystem geliefert. Für eine ausreichende und ausgewogene Belieferung von Arztpraxen über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken sind auf Bundesebene die Rahmenbedingungen zu setzen. Die Details sollen in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt werden und sind auch derzeit Gegenstand von Beratungen auf Bund-Länder-Ebene“, so ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums.

Spahn hatte bereits vor Wochen angekündigt, dass der Bund den Impfstoff zuweisen will, um zu verhindern, dass Arztpraxen leer ausgehen. Dazu sei er mit Großhandels- und Apothekerverbänden im Gespräch. Wie so ein Konzept aussehen soll, konnte er bislang nicht beantworten: „Die Apotheken zeigen mit ihren Warenwirtschaftssystemen, das kennen sie ja aus anderen Bereichen auch, die Nachvollziehbarkeit, wo welche Produkte gerade sind, das ist ja möglich“, so Spahn am vergangenen Freitag auf die Nachfrage.

In den ARD-Tagesthemen lobte er Anfang März die Infrastruktur aus Großhändlern, Apotheken und Praxen, die für umfassendes Impfen optimal sei. „Das ist so eingespielt, das wird unfassbar schnell gehen.“ Spahn rechnete vor, dass der Bund den Impfstoff am Sonntag dem Großhandel zur Verfügung stelle und dieser über die Apotheken bis Montagmittag in die Praxen ausgeliefert werde. Am Freitag werde alles verimpft sein und nicht eine einzige Dosis übrig bleiben.