Urteil gilt auch für Wirk- und Hilfsstoffe

BSG kippt Rezeptur-Retax komplett 06.02.2026 10:59 Uhr

Berlin - 

Apotheken dürfen bei Rezepturen die ganze Fertigarzneimittelpackung – die für die Herstellung kleinstmögliche Packung – abrechnen. So hat es das Bundessozialgericht (BSG) im November entschieden und die Teilmengenabrechnung kassiert. Mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung wird deutlich, dass die Entscheidung auch für die in der Rezeptur verarbeiteten Hilfs- und Wirkstoffe gilt. Damit bricht eine entsprechende Retaxwelle der Kassen in sich zusammen.