Rezeptur-Retaxationen
BSG: Abschlag nur bei Komplettzahlung 23.04.2026 11:23 Uhr
Berlin -
Mit ihren massenhaften Retaxationen von Rezepturen haben sich die Kassen eine blutige Nase geholt. Denn das Bundessozialgericht (BSG) hat bestätigt, dass jeweils die erforderliche Packung und nicht nur eine Teilmenge der eingesetzten Fertigarzneimittel sowie Arznei- und Hilfsstoffe abgerechnet werden kann. Apotheken könnten sich nicht nur den Differenzbetrag, sondern auch Zinsen, eine Verzugspauschale und sogar den kompletten Kassenabschlag für den jeweiligen Monat zurückholen. Die Kassen sehen dazu zwar keine Rechtsgrundlage – doch das BSG hatte dies bereits 2012 klargestellt.