Niedersachsen

BKKen bessern Hilfsmittelvertrag nach Alexander Müller, 13.08.2012 15:38 Uhr

Berlin - 

Der Hilfsmittelvertrag zwischen dem BKK Landesverband Mitte und dem Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) hat in Niedersachsen für viel Ärger gesorgt. Die meisten Apotheken waren dem Vertrag wegen der aus ihrer Sicht miserablen Konditionen nicht beigetreten. Jetzt hat der BVDA nachverhandelt und die Preise für die Apotheken verbessert.

 

Nach dem neuen Vertrag gilt als Abrechnungsgrundlage der Listenpreis nach Lauer-Taxe am Tag der Abgabe. Ist kein Preis aufgeführt, müssen die Apotheken die Rechnung des Herstellers oder Großhändlers beifügen.

Bei Applikationshilfen wurde der Aufschlag der Apotheken auf 6 Prozent festgelegt. Nach dem alten Vertrag mussten die teilnehmenden Apotheken einige Hilfsmittel ohne eigene Marge abgeben. Bei Milchpumpen und Inhalationsgeräten wurde der Aufschlag um einen Prozentpunkt auf 6 Prozent erhöht. Die Pauschale für Pens wurde von 47 auf 75,50 Euro angehoben.

Auch die Pauschalen für Bandagen wurden teilweise nach oben korrigiert. Der Rabatt von 5 Prozent auf den Festbetrag bei Kompressionsstrümpfen wurde gestrichen. Bei vollautomatischen Blutdruckmessgeräten steigt die Vergütung von 31 auf 40 Euro, bei generischen Verordnungen mit Begründung des Arztes gibt es wiederum den EK plus 6 Prozent.

 

 

Neben den Preisen wurde der Vertrag auch an anderen Stellen entschärft, etwa was die Erreichbarkeit der Apotheken oder die Erstattung nicht abgeholter Maßanfertigungen betrifft. Bei Fehlern der Apotheke darf die betroffene BKK die Rechnung neuerdings nur noch um 5 Prozent kürzen statt wie bislang um den kompletten Betrag.

Vermutlich hat der BKK Landesverband Mitte mit den Nachverhandlungen auf die geringe Teilnahme der Apotheken reagiert. Eine Stellungnahme des Verbands steht noch aus.

Der Vertrag mit dem BVDA war zustande gekommen, nachdem die Verhandlungen der Kassen mit dem Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) gescheitert waren. Weil im Juni die Übergangsfrist endete, dürfen die meisten Apotheken in Niedersachsen aktuell keine Hilfsmittel zu Lasten der Betriebskrankenkassen abgeben. Die BKK Mobil Oil hatte zwischenzeitlich reagiert und unabhängig von ihrem Landesverband einen eigenen Vertrag mit dem LAV vereinbart.