Streit mit Insolvenzverwalter

BGH: AvP-Apotheken können Abschläge behalten 05.06.2026 12:19 Uhr

Berlin - 

Apotheken, die kurz vor der AvP-Pleite noch Geld bekommen haben, müssen dieses nicht an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.