Fake-Angebot an Österreichs Kanzler

Bewährungsstrafe für Impfstoffdealer Patrick Hollstein, 19.04.2022 09:51 Uhr

Zu einer Bewährungsstrafe wurde ein Mann verurteilt, der Österreich bis zu eine Million Dosen Comirnaty angeboten hatte, die er gar nicht besaß. Foto: BMG/Xander Heinl (photothek)
Berlin - 

Weil er dem ehemaligen österreichischen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eine Million Dosen des Corona-Impfstoffs Comirnaty angeboten hatte, über der er gar nicht verfügte, wurde ein Mann aus dem Landkreis Südpfalz vom Amtsgericht Pirmasens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte wurde wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist. Als Bewährungsauflage muss er unter anderem eine Geldauflage in Höhe von insgesamt 2000 Euro in monatlichen Raten von 150 Euro an den Pfälzischen Verein für Soziale Rechtspflege zu zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage schrieb der Mann am 19. April 2021 um 23:16 Uhr eine E-Mail an den damaligen österreichischen Bundeskanzler. Er behauptete, ein Unternehmen aus Deutschland zu führen, das seit Beginn der Covid-19-Pandemie durch weltweite Kontakte Bedarfsmittel bezüglich Corona vermittle. Aktuell verfüge er über einige Millionen Impfdosen der Firma Biontech/Pfizer, die er sich über einen Geschäftspartner, einen Rechtsanwalt aus München, schon vor Monaten gesichert habe.

Eine Million oder auch mehr dieser Impfdosen bot er dem Regierungschef in Wien zum Kauf an: Diese seien für einen Preis von 35 Euro pro Einheit sofort verfügbar. Seine Mail, die er von seinem beruflichen Account aus schickte, unterzeichnete er als Managing Director eines Vertriebsunternehmens.

Abgesehen davon, dass er keine Erlaubnis seitens des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung als zuständiger Behörde hatte, verfügte er laut Anklageschrift zu keiner Zeit über die von ihm angebotenen Impfdosen. Vielmehr habe er beabsichtigt, „sich als Geschäftsführer eines Unternehmens durch den Verkauf nicht unerhebliche Geldsummen zu verschaffen, um seinen Lebensunterhalt zu verbessern oder zu bestreiten“.

Das Geschäft kam nie zustande, auch wurde kein Geldbetrag als Vorleistung überwiesen. Dennoch musste sich der Angeklagte nun wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) verantworten.