Betriebsprüfung

Datenstreit vor Bundesfinanzhof APOTHEKE ADHOC, 24.05.2013 08:18 Uhr

Daten für Steuerprüfer: Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass Apotheker auch Aufzeichnungen über Einzelbuchungen vorlegen müssen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Auf welche Daten können Finanzbeamte bei einer Betriebsprüfung zugreifen? Um diese Frage drehen sich derzeit zwei Gerichtsverfahren in Deutschland: Während das Hessische Finanzgericht in Kassel den Anspruch des Fiskus im April zurückgewiesen hatte, hat heute das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt das Gegenteil entschieden. Nun wird sich voraussichtlich der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Thema beschäftigen.

Bereits im Januar hatte das Gericht in Sachsen-Anhalt in einem Eilverfahren entschieden, dass die Aufzeichnungen über alle Einzelbuchungen aufbewahrungs- und vorlagepflichtig seien. Dr. Bernhard Bellinger, der Steuerberater und Rechtsanwalt des betroffenen Apothekers, hatte daraufhin angekündigt, die Sache vor den BFH bringen zu wollen.

Der Sprung in die nächsthöhere Instanz könnte ihm gelingen: In Sachsen-Anhalt hat der Vorsitzende Richter die Revision laut Bellinger zugelassen. Das Gericht habe sich in der knapp einstündigen Verhandlung irritiert über die Haltung der Kollegen aus Hessen gezeigt, die die Revision zuvor nicht zugelassen hatten.

Die Steuerprüfer haben heute recht bekommen. Bellinger verbucht den Ausgang dennoch als Erfolg: Der Richter habe die Argumente beider Parteien als gleichwertig angesehen und Rechtsmittel daher ermöglicht.

Bellinger hat angekündigt, nun in Revision zu gehen. Mit einer ersten Entscheidung rechnet der Steuerberater laut eigenen Angaben innerhalb der nächsten zwölf Monate.