Betäubungsmittel

Weniger Tilidin wegen BtM-Pflicht Karoline Schumbach, 22.02.2013 10:46 Uhr

Weniger verordnet: In den Apotheken werden Rezepte für Tilidin-Lösungen seltener. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Tilidin gilt seit Anfang des Jahres als Betäubungsmittel – und wird seitdem deutlich weniger verordnet als in den Monaten zuvor. Das ergab eine Abfrage in mehreren Apotheken. Vor allem kleinere Größen von Tilidin-Lösungen würden weniger abgegeben.

Die befragen Apotheken vermuten, dass Ärzten die aufwendige Dokumentation zu kompliziert geworden sei. Auch in der Klinikversorgung gibt es demnach einen Rückgang an Tilidin-Rezepten: Da die Stationen meist nur über kleine BtM-Schränke verfügten, sei häufig nicht der Platz für zusätzliche Medikamente.

Ärzte haben offenbar ihre Verordnungen angepasst: Statt Tilidin-Lösung würden nun häufiger Tilidin-Retardtabletten verordnet. In einigen Apotheken stiegen auch die Abgabezahlen von anderen Schmerzmitteln wie Novaminsulfon.

Anfang Januar lief die Übergangsfrist der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) für Tilidin/Naloxon-haltige Produkte mit schneller Wirkstofffreisetzung aus. Seitdem müssen Apotheken die Präparate im BtM-Schrank aufbewahren und Ärzte bei entsprechenden Verordnungen ein BtM-Rezept ausstellen.

Ein Grund für die BtM-Pflicht war, den Tilidin-Missbrauch einzuschränken – gefälschte Rezepte gehörten zum Apothekenalltag. Der Rückgang der Tilidin-Rezepte in den Apotheken könnte daher auch ein erster Erfolg gegen den Rezeptbetrug sein.

Insgesamt verlief die Umstellung reibungslos. Die meisten Ärzte verordnen die Präparate korrekt auf dem BtM-Rezept. Nur vereinzelt wurden noch Kassenrezepte mit Tilidin-Lösungen eingereicht. Einige Ärzte schrieben hingegen Tilidin-Retardtabletten fälschlicherweise auf dem BtM-Formular auf. Laut BtMVV wäre dies allerdings nur in Kombination mit einem BtM erlaubt.