Hilfsmittelvertrag

Barmer und TK kommen Apotheken entgegen Désirée Kietzmann und Alexander Müller, 29.03.2010 13:53 Uhr

Berlin - 

Seit Anfang März gilt der neue Vertrag zur Hilfsmittelversorgung, den die Barmer GEK und die Techniker Krankenkasse (TK) mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen haben. Schon vor Inkrafttreten gab es Proteste aus den Reihen der Apotheker. Jetzt sind die Kassen bemüht, die Wogen zu glätten und ihre Partner ins Boot zu holen. Bis Anfang März hat der DAV eigenen Angaben zufolge alleine online 7500 Anmeldungen erfasst.

Für Irritationen hatte die Klausel gesorgt, wonach nur Mitglieder eines Landesapothekerverbandes beitrittsberechtigt sind. Die Kassen stellten jetzt klar: „Der Vertrag ist grundsätzlich mit dem DAV geschlossen worden. Unabhängig davon können aber auch andere Apotheken beitreten“, sagte TK- Verhandlungsführer, Klaus Vick, gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Kritik haben sich die Kassen zudem wegen des verpflichtenden Qualitätsmanagementsystems (QMS) eingehandelt. Um den Apotheken entgegen zu kommen, habe man bewusst lange Fristen gewählt, sagte Vick. Innerhalb von drei Jahren nach Vertragsbeitritt müssen die Apotheken mit der Zertifizierung beginnen, erst nach fünf Jahren muss sie abgeschlossen sein. Auch Ausnahmen sind nicht ausgeschlossen: „Ob wir das mit der Zertifizierung so knallhart durchziehen müssen, wenn eine Apotheke nur Milchpumpen verleiht, überlegen wir noch“, so Vick. Akzeptiert würden zudem nicht nur Zertifikate nach DIN EN ISO, sondern auch Testate der Apothekerkammern.

Auch den Vorwurf, dass der Vertrag wegen der anfallenden Gebühren für Kostenvoranschläge und Versorgungsanzeigen nicht attraktiv sei, weisen die Kassen zurück: „Für alle Hilfsmittel, für die ein Vertragspreis vereinbart wurde, verzichtet die TK auf die Übersendung von Versorgungsanzeigen“, so Vick.

Für Hilfsmittel, deren Preis nicht vertraglich geregelt ist, sei zwar ein Kostenvoranschlag einzureichen, allerdings nur, wenn bestimmte Preisgrenzen überschritten seien. Laut Vick betreffe das maximal 2 Prozent der Produkte. Dazu zählen zum Beispiel Medikamentenvernebler. Allerdings gebe es Alternativen, die unter der Preisgrenze lägen: „Die Auswahl des Hilfsmittels obliegt der Apotheke. Es muss nicht immer das Teuerste vom obersten Regal sein“, so Vick.

Insgesamt schätzen die Kassen die getroffenen Vereinbarungen als fair ein. „Der Vertrag ist alles, aber kein Diktat. Der DAV hat hart verhandelt, und wir sind viele Kompromisse eingegangen“, sagte der TK-Sprecher. Nicht nur die Forderungen zur QMS-Zertifizierung, sondern auch die Vertragsstrafen seien entschärft worden. „Da hatten wir ganz andere Vorstellungen“, so Vick.

Die genau Zahl der beigetretenen Apotheken lässt sich laut DAV zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestimmen. Zunächst müssten noch die postalischen Meldungen ausgewertet werden, so ein Sprecher. Der DAV hatte seinen Mitgliedern zwar das Online-Verfahren empfohlen. Einige Verbände ermöglichten jedoch parallel oder sogar ausschließlich die schriftliche Anmeldung. Mit genauen Zahlen sei daher erst Ende April zu rechnen.

Die Kassen sollten eigentlich schon Ende März über die endgültige Teilnehmerzahl informiert werden. Sobald diese zur Verfügung steht, will die TK ihre Versicherten darüber informieren, welche Apotheke welche Hilfsmittel beliefert. Hierzu soll es eine Online-Liste geben.

Anfang Februar hatten sich die Kassen mit dem DAV auf den neuen Liefervertrag verständigt. Bis Ende Februar mussten sich die Apotheken entscheiden, ob sie Barmer- und TK-Versicherte auch weiterhin mit Milchpumpen, Adaptationshilfen, Inhalationshilfen und -geräten, Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie, Krankenpflegeartikeln und Spülsystemen beziehungsweise Blutdruckmessgeräten versorgen wollen. Viele Apotheken kritisierten die kurze Bedenkzeit. Apotheken, die sich bislang nicht entschieden hätten, könnten auch zu einem späteren Zeitpunkt noch beitreten, sagte ein Sprecher der Barmer GEK gegenüber APOTHEKE ADHOC.