Forderungsabtretung war unwirksam

AvP-Pleite: BGH sieht Aussonderungsrecht für Apotheken 12.02.2025 10:15 Uhr

Berlin - 

Im AvP-Skandal waren die betroffenen Apotheken zu einem Vergleich gedrängt worden – vom Insolvenzverwalter, von ihren Anwälten und ihren Apothekerverbänden. Doch womöglich war dieses Vorgehen komplett falsch: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass schon die Abtretungsvereinbarung mit dem Rechenzentrum unwirksam war – und dass den Betroffen damit womöglich vollumfängliche Aussonderungsrechte zustehen.