Vergleichsvereinbarung

AvP: Das ist der Zeitplan Nadine Tröbitscher, 01.08.2023 10:59 Uhr

Am 7. August soll ein Vergleichsangebot an die von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken gehen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Beim Insolvenzverfahren des Rechenzentrums AvP gibt es Neuigkeiten. Der Zeitplan für die Beitrittsmöglichkeit zur Vergleichsvereinbarung steht. Betroffene Apotheken sollen im August Post erhalten.

August

Am 7. August soll ein Vergleichsangebot per Post an die von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken gehen. Den Versand übernimmt Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos. Apotheker:innen, deren Adresse sich seit der Insolvenz des Rechenzentrums vor knapp drei Jahren – November 2020 – geändert hat, sollen dies dem Insolvenzverwalter per Mail mitteilen.

Zeitgleich mit dem Postversand sollen FAQ zum Vergleichsangebot zum Download veröffentlicht werden. Diese sollen die wichtigsten Fragen rund um das Thema beantworten und eine Timeline zur Umsetzung und Auszahlung enthalten, vorausgesetzt es kommt zu einer Vergleichsvereinbarung.

September

Anfang September ist eine Online-Informationsveranstaltung zur Vergleichsvereinbarung mit Insolvenzverwalter Hoos und Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas sowie dem verhandlungsführenden Apothekerverband Nordrhein geplant.

Der AVNR rechnete im Juni mit einer Befriedung der Ansprüche von 40 bis 50 Prozent. Das sei allerdings ein „nicht verbindlicher Näherungswert“, da die genaue Quote von verschiedenen Parametern abhänge, etwa der Beteiligungsquote und der Verwertung anderer Vermögenswerte der AvP.

Die von der Insolvenz betroffenen Apotheken vertreten wiederum die Auffassung, dass die von den Krankenkassen ausgeschütteten Gelder nicht Teil der Insolvenzmasse werden dürfen, sondern ausgesondert und 1:1 an die Apotheken ausgezahlt werden müssten.