Nachlasspflegerin gibt Tipps

„Apotheker müssen ans Testament denken“ 26.04.2026 07:59 Uhr

Berlin - 

Der Betrieb einer Apotheke ist direkt an die Inhaberin oder den Inhaber geknüpft. Fällt die Chefin oder der Chef aus, muss die Vertretung mitunter schnell organisiert werden. Die Testamentsvollstreckerin Ira Kröswang empfiehlt deshalb, vorher zu klären, welche Teammitglieder welche Verantwortlichkeiten und Vollmachten bekommen. Außerdem sollten die Erben und bestenfalls die Nachfolge bestimmt sein.