APOTHEKE ADHOC Umfrage

Selektiv = Negativ APOTHEKE ADHOC, 07.09.2014 09:27 Uhr

Kollektiv statt selektiv: Die meisten Teilnehmer einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC wollen keine exklusiven Verträge mit Krankenkassen. Grafik: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Selektivverträge sind aus Sicht vieler Leistungserbringer eher Risiko als Chance. Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC stimmte die überwiegende Mehrheit gegen exklusive Vereinbarungen der Krankenkassen mit  Apotheken.

85 Prozent gaben an, Selektivverträge seien ein Risiko. Durch die Fokussierung auf einige wenige Anbieter leide am Ende die flächendeckende Versorgung. Nur 9 Prozent sehen Ausschreibungen von Kassen seien eine Chance, weil nur so zusätzliche Leistungen auch vergütet würden. 6 Prozent hatten keine Meinung. An der Umfrage nahmen vom 4. bis 6. September 158 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

Das Sozialgericht Darmstadt hatte unlängst entschieden, dass die AOK Hessen keine Apotheken für die Abgabe von Sterilrezepturen retaxieren darf, die keinen Zuschlag bei der Zytoausschreibung der Kasse erhalten hatten. Die Richter stellten auf die freie Apothekenwahl ab.

Dagegen hat die AOK Baden-Württemberg einen Vertrag mit Augenärzten geschlossen, der diese verpflichtet, Rezepturen nur bei bestimmten Apotheken zu bestellen. Diese müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und einen Vertrag mit der Kasse abschließen. Die Ärzte erhalten einen Bonus, die Patienten bekommen die Zuzahlung erlassen.

Laut Sozialgesetzbuch können die Kassen mit Apotheken Verträge über „individuell hergestellte parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten“ schließen. Dabei können die Preise frei vereinbart werden. Außerdem können Apotheken über Ausschreibungen an vertraglich vereinbarten Versorgungsformen beteiligt werden.

In solchen Verträgen sollen zwar – analog zur Präqualifizierung im Hilfsmittelbereich – auch „Maßnahmen zur qualitätsgesicherten Beratung des Versicherten durch die Apotheke“ vereinbart werden. Eine Exklusivität ist aber nirgends geregelt.