Ärger mit Arzneimittellager
Apotheker darf Erbe nicht retournieren 15.10.2026 09:46 Uhr
Berlin -
Apotheker Cornelius Aust hat eine Apotheke mit einem vollen Warenlager geerbt – und kann es weder verkaufen noch an den Großhandel retournieren. Der Grund: Er hat für die Apotheke keinen Verwalter bestimmt. Und ohne Apothekenbetriebserlaubnis lagern die Arzneimittel formal nicht in einer Apotheke – obwohl sie die Räume nie verlassen haben. Aust will die Ware nicht auf eigene Kosten vernichten und hat einen Anwalt eingeschaltet.