Apothekenbote: Unterschrift impossible 03.10.2026 08:09 Uhr
Da waren sie wieder, die berüchtigten gleichlangen Spieße. Weil es bei den Versendern in Sachen Lieferbedingungen einige Undurchsichtigkeiten gab, hat die Regierung nachgebessert. Und aus Sorge vor dem mahnenden Stinke- – pardon: Zeigefinger! – aus Brüssel wurde auch der Botendienst der Apotheken mit den entsprechenden Auflagen belegt. Während DocMorris & Co. nur mitleidig aus Holland herüberlächeln, kommt hierzulande so mancher Apothekenfahrer mächtig ins Schwitzen.
Hubert Astelfink ist wohl der einzige Apothekeninhaber in Deutschland, der sich schon vor Inkrafttreten des dritten Teils der Apothekenreform für alle Eventualitäten gerüstet hat. Als Pharmazierat war ihm im Verordnungstext natürlich nicht die kleinste paragrafentechnische Finesse entgangen. Auch nicht der leicht zu übersehende Querverweis in § 17 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), wo mit einem unscheinbaren Nebensatz von Abs. 2 (Botendienst) auf Abs. 2a (Versandhandel) verwiesen wurde. Von hier aus zischte man direkt weiter in § 35c. Im Grunde eröffnete sich hier eine gänzlich neue apothekenrechtliche Welt. Astelfink war glücklich.
Weniger euphorisch sah sein Fahrer, der pensionierte Marmorbodenschleifer Herr Fischer, die Sache. Schon bei der kurzfristig anberaumten Einweisung hatte er nur die Hälfte verstanden. Was bitteschön war ein Qualitätsmanagementsystem? Warum sollte er sich ab sofort regelmäßig schulen lassen? Und was zum Teufel meinte der Chef mit risikobasiertem Ansatz der Transportplanung?
Nur das mit der Empfangsbestätigung hatte Herr Fischer gleich verstanden. Keine Aushändigung ohne Unterschrift. Von mir aus, wenn es sein muss, bitteschön.
Doch schon beim ersten Zwischenstopp auf seiner abendlichen Tour gab es Komplikationen. Frau Dr. Susemiel – seit Jahren Stammkundin in der Apotheke – hatte gerade ihre Brille verlegt und weigerte sich, den Empfang ihres Inhalators zu bestätigen. „Als rechtschaffene Beamtin a.D. unterschreibe ich grundsätzlich kein Dokument, ohne es vorher gelesen zu haben, das verstehen Sie bitte“, ließ sie den Fahrer wissen.
Auch bei der zweiten Station musste Herr Fischer unverrichteter Dinge abziehen. Herr Kochschmidt konnte nicht unterschreiben, da er nach einem Unfall mit zweifachem Unterarm- und Schlüsselbeinbruch von der Hand bis zur Schulter eingegipst und seine Frau leider noch auf der Arbeit war. Im QMS-Handbuch fand Herr Fischer dazu keinen Eintrag, also machte er sich wieder auf den Weg.
Beim Haus von Familie Schlippdinck stand er schon vor der nächsten Herausforderung. Der ansonsten so herzallerliebste Rottweiler Rudi („Der will doch nur spielen!“) kann keine Apothekenmitarbeiter leiden und hat schon etliche Hosenbeine als Trophäen im Garten vergraben. Bislang hatte Herr Fischer die Lieferungen im Briefkasten am Gartentor hinterlassen. Aber wer soll jetzt unterschreiben?
Beim Ehepaar Meier brüllt der Fernseher so laut aus dem Haus, dass sie weder das Klingeln noch das Rufen von Herrn Fischer hören. Beide sind im Grunde „stocktaub“, wollen aber kein Hörgerät, da sie ja noch gut hören können.
Und bei Oma Pachulke hängt ein Zettel an der Tür, dass sie kurz mit ihrer Nichte in die Stadt gefahren ist. Die Nachbarn würden das dringend benötigte Medikament annehmen, dann hätte sie es auch rechtzeitig am nächsten Morgen. Doch Herrn Fischers Handbuch sagt Nein: „Lieferung nur an den Haushalt des Auftraggebers oder eine von dem Auftraggeber namentlich benannte Person oder einen benannten Personenkreis“. Nachbarn sind viel zu unbestimmt.
Herr Kabuczek empfing Herrn Fischer mit frostiger Miene: Da wären schon angebliche Apothekenboten dagewesen, die ihm sein Aspirin gebracht hätten. Und weil er unvorsichtigerweise die Empfangsbestätigung unterschrieben habe, habe er nun ein Jahresabo für den Online-Kurs „Kochen ohne Fett“ an der Backe. Ob das die neueste Abzockmasche der Apotheken sei? Er habe jedenfalls die Verbraucherzentrale informiert. Tür zu.
So kam es, dass Herr Fischer am späten Abend nicht eine einzige Tüte losgeworden war. Als er im Handbuch nachschlug, traute er seinen Augen kaum. Von einer kostenlosen Zweitzustellung war dort die Rede. Das konnte doch nicht angehen. Gleich morgen würde er quittieren – und zwar seinen Job in der Apotheke. In diesem Sinne: Schönes Wochenende.