Apothekensoftware

Codein-Hustenstiller: Aus Versehen BtM Julia Pradel, 06.10.2015 13:34 Uhr

Berlin - 

Codein-haltige Tropfen gegen Husten sind in den Apotheken keine Seltenheit – besonders in der Erkältungssaison. Umso erschrockener war ein Apotheker aus Baden-Württemberg in der vergangenen Woche, als ihm seine Software die entsprechenden Präparate plötzlich als Betäubungsmittel (BtM) präsentierte. Ein Fehler im Programm, von dem alle Asys-Kunden betroffen waren.

„Es ist ein Fehler passiert, und er hat uns dummerweise an einer empfindlichen Stelle erwischt“, so das Fazit von Asys-Prokurist Michael Teggers. Denn in der vergangenen Woche kam alles zusammen: eine komplizierte gesetzliche Vorgabe, eine neue Kennzeichnung durch die ABDATA, ein Fehler in der Asys-Programmierung und die Expopharm, die viele Mitarbeiter in Düsseldorf beschäftigte. Noch arbeitet man in Oberhausen mit Hochdruck an einer Lösung, aber heute oder spätestens morgen soll das letzte Update zur Korrektur an die Kunden gehen. Bei denen entschuldigt sich Teggers für die Umstände.

Für einige BtM gibt es Ausnahmen, etwa Cannabis, Diazepam, Lorazepam oder Tilidin. In bestimmten Fällen sind sie vom BtM-Gesetz ausgenommen. Eine solche Ausnahme gibt es auch für Codein und Dihydrocodein: Zubereitungen, die kein anderes BtM und nur bis zu 2,5 Prozent beziehungsweise maximal 100mg Codein je abgeteilter Arzneiform enthalten, dürfen auf normalen Rezepten verordnet werden.

Für Codein und Dihydrocodein gibt es allerdings eine Ausnahme von der Ausnahme: Werden die Zubereitungen für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Personen verschrieben, gelten doch die Vorschriften des BtM-Gesetzes für die Verordnung und Abgabe. Bislang waren die ausgenommenen Zubereitungen in der Software nicht als BtM markiert, Apotheker mussten im Zweifelsfall wissen, dass je nach Patient unterschiedliche Vorschriften gelten.

Seit Oktober biete die ABDATA eine Kennzeichnung der ausgenommenen Zubereitungen an, erklärt Manfred Eichhorn, Leiter der Asys-Softwareentwicklung. Die wollte auch Asys übernehmen und die Zubereitungen künftig in der Software abbilden. Die Pharmazeuten hätten den Sachverhalt analysiert und die Vorgaben an die Entwickler weitergegeben, betont Teggers. Ein Mitarbeiter aus der EDV habe dann aber versehentlich alle ausgenommenen Zubereitungen als BtM markiert, so Eichhorn.

Das habe die Arbeit in den Apotheken in vielerlei Hinsicht beeinträchtigt, so Eichhorn. Bereits am 2. Oktober, einen Tag nachdem das Problem aufgetreten war, lieferte die Awinta-Tochter das erste Update aus – damit war die Sache aber noch nicht erledigt: Man habe zunächst nicht ganz erfasst, an welchen Stellen die falsche Markierung Auswirkungen habe, erklärt Teggers. Denn nicht nur am HV-Tisch gab es Verwirrung, auch beim Wareneingang zeigten sich Probleme, etwa wenn BtM nicht in die Nachtschleuse geliefert wurden.

Hinzu kam, dass viele Asys-Mitarbeiter auf der Expopharm in Düsseldorf waren, um am wahrscheinlich größten Messestand das Unternehmen und die Produkte vorzustellen. Ein denkbar schlechter Zeitpunkt also für den Programmierfehler. Ein letztes Update soll die Folgen der falschen Markierung nun endgültig korrigieren.

In Zukunft sollen BtM bei Asys – wie gehabt – mit einem großen „B“ markiert sein. Für die ausgenommenen Zubereitungen soll es ein kleines „c“ geben. Bei Codein- und Dihydrocodein-haltigen Arzneimitteln sollen Apotheker mit einem Hinweis daran erinnert werden, bei betäubungsmittel- und alkoholabhängigen Personen die BtM-Vorgaben zu beachten.

Auf Codein-haltige Antitussiva entfielen im vergangenen Jahr laut Arzneiverordnungsreport (AVR) 7,3 Millionen Tagesdosen (DDD), auf Dihydrocodein-haltige Hustenstiller 5,4 Millionen. Bei Codein- und Dihydrocodein-haltigen Analgetika wurden insgesamt 6,9 Millionen DDD verordnet.

Insgesamt wurde Codein im vergangenen Jahr 1,5 Millionen Mal für 18,4 Millionen Euro zu Lasten der Krankenkassen verordnet. Auf Dihydrocodein entfielen 1,2 Millionen Verordnungen für insgesamt 16,9 Millionen Euro. Während der Generikaanteil bei Codein bei 89 Prozent liegt, sind bei Dihydrocodein nur knapp 3 Prozent der abgegebenen Präparate keine Originale.