Apothekenbetriebsordnung

Apotheken dürfen Pick-up machen APOTHEKE ADHOC, 13.04.2011 10:41 Uhr

Berlin - 

Pick-up-Stellen zu verbieten - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - hat die schwarz-gelbe Bundesregierung bislang nicht hinbekommen. Um zumindest die Ungleichbehandlung von Versand- und Präsenzapotheken aufzuheben, will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt offenbar alle Schleusen öffnen. Künftig sollen Apotheken Rezeptsammelstellen in Gewerbebetrieben aufstellen dürfen. Auch die vorherige Bedarfsprüfung soll wegfallen. So sieht es ein Eckpunktepapier zur Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vor, das das Ministerium morgen den Fraktionen zur Diskussion stellt.

Vorgesehen ist demnach eine „Gleichstellung von Präsenzapotheken und Versandapotheken bei der Genehmigung von Rezeptsammelstellen durch behördliche Erlaubnis“. Ob dies ein Versuch ist, Pick-up-Stellen doch noch über das Genehmigungsverfahren auszuhebeln, und welche Regelung für bestehende Rezeptsammelstellen greifen, ist aus den Eckpunkten nicht zu entnehmen.

Grundsätzlich verboten bleiben sollen Rezeptsammelstellen in Arztpraxen oder bei anderen Heilberuflern. Das BMG hatte schon in einem ersten nicht autorisierten Entwurf zur Novelle eine grundsätzliche Anzeigepflicht für Rezeptsammelstellen vorgeschlagen.