APOTHEKE ADHOC Umfrage

Apotheke ist kein Piercing-Studio APOTHEKE ADHOC, 16.02.2015 10:57 Uhr

Berlin - 

Apotheker dürfen nicht nur beraten und verkaufen, sondern in der Offizin auch verschiedene Dienstleistungen anbieten. Wichtig ist dabei gemäß der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) immer der Gesundheitsbezug. Das Stechen von Ohrlöchern fällt nicht unter diese Definition, befand das Landgericht Wuppertal. Damit lagen die Richter nach Einschätzung der Leser von APOTHEKE ADHOC richtig.

Bei einer Umfrage gab die deutliche Mehrheit von 56 Prozent an, die Entscheidung sei richtig so, eine Apotheke sei kein Piercing-Studio. 9 Prozent hatten zwar mit dieser Entscheidung gerechnet, dann müssten aber auch viele andere Services hinterfragt werden. Ebenfalls 9 Prozent bedauern das Urteil des Landgerichts: Der Service passe zu Apotheken.

Ein Viertel findet das Urteil insgesamt nicht nachvollziehbar. Die Hygiene in der Apotheke sei besser als beim Juwelier. Diesen Standpunkt hatte auch die beklagte Inhaberin der Löwen-Apotheke in Solingen, Karoline Horstkotte, vertreten. „Ich finde es besser, das passiert in einer Apotheke, als auf dem Jahrmarkt“, hatte die Apothekerin vor dem Verfahren gesagt.

An der Umfrage nahmen vom 13. bis 15. Februar 171 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

Horstkotte führt die Löwen-Apotheke als OHG mit Almut Kipfmüller. Die beiden Apothekerinnen hatten den Service in Kooperation mit der Firma Studex angeboten, nach eigenen Angaben weltweit führender Hersteller von Ohrlochstechsystemen und Ohrringen ist.

Doch die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte in dem Angebot einen Verstoß gegen die ApBetrO gesehen und die Wettbewerbszentrale eingeschaltet. Nach erfolgloser Abmahnung, reichte diese Klage beim Landgericht ein. Die Richter bestätigten die Auffassung der Kammer: „Ein Apotheker darf nicht für das Stechen von Ohrlöchern inklusive Ohrsteckern werben, weil die beworbene Leistung nicht apothekenüblich ist“, so die knappe Zusammenfassung des Gerichts.

Nach dem Urteil vom vergangenen Freitag wurden in der Löwen-Apotheke schon alle Utensilien zum Ohrlochstechen weggeräumt. Ob die Apothekerinnen weiter vor Gericht für den Service kämpfen wollen, war bislang nicht zu erfahren – es ist aber davon auszugehen: Hersteller Studex hatte sich rechtlich munitioniert und bei der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer Rechtsanwälte ein Gutachten anfertigen lassen, um den Gesundheitsbezug zu belegen.