Antibiotika-Einzelimporte

AOK verzichtet auf Genehmigung Nadine Tröbitscher, 04.10.2023 08:06 Uhr

Die AOK Sachsen-Anhalt verzichtet beim Einzelimport von Kinderantibiotika auf die Vorabgenehmigung. Foto: Ilapo
Berlin - 

Antibiotika sind derzeit Mangelware. Um den Bedarf zu decken, kann die Möglichkeit des Einzelimportes genutzt werden. Doch dabei gilt es strenge Vorgaben zu beachten. Um den Prozess zu beschleunigen und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, verzichtet die AOK Sachsen-Anhalt auf die Vorabgenehmigung.

Einzelimporte nach § 73 Arzneimittelgesetz sind nur gestattet, wenn sie für eine Einzelperson und in geringer Menge vorgesehen sind. Außerdem muss das Arzneimittel in dem Staat rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurde und hierzulande für das Indikationsgebiet kein vergleichbares Arzneimittel in Bezug auf Wirkstoff und Wirkstärke verfügbar ist. Oder wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Versorgungsmangel ausruft. Eine Bestellung auf Vorrat ist also nicht möglich.

Um die Versorgung mit Kinderantibiotika zu erleichtern, verzichtet die AOK Sachsen-Anhalt bis auf Widerruf auf die Vorabgenehmigung. Apotheken müssen bis zu einem Abrechnungswert von 100 Euro (brutto) pro Packung keine Genehmigung bei der Kasse einholen. Allerdings kann nicht auf die Vorgaben des Wirtschaftlichkeitsgebotes verzichtet werden. Apotheken müssen drei Kostenvoranschläge einholen und das günstigste Angebot bestellen. Ein Nachweis ist auf Nachfrage vorzuhalten.

Für die Abrechnung muss der Apothekeneinkaufspreis auf der Verordnung angegeben werden. Die Preisbildung erfolgt nach Arzneimittelpreisverordnung. Beschaffungskosten in Höhe von 5 Euro netto können auch ohne vorherige Genehmigung in voller Höhe abgerechnet werden.

Gibt die Apotheke einen Einzelimport ab, kann diese haftbar gemacht werden, denn die Gefährdungshaftung des Herstellers greift nicht. Die Apotheke muss also für die Qualität und Identität des Arzneimittels garantieren und Ärzt:in und Patient:in über die der Apotheke bekannten Risiken informieren. Außerdem müssen Einzelimporte dokumentiert werden.

Eine Änderung gibt es auch bei Ibuprofen- und Paracetamol-haltigen Kindersäften. Weil sich die Versorgungslage entspannt hat, werden ab dem 1. Oktober keine Festbetragsdifferenzen mehr übernommen.