Nebentätigkeit und Räumlichkeiten

Amtsapothekerin fragt nach Impf-Apotheken APOTHEKE ADHOC, 29.10.2021 13:00 Uhr

Grippeimpfungen in der Apotheke müssen als Nebentätigkeit angemeldet werden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

In Nordrhein-Westfalen geht das Pilotprojekt zu Grippeimpfungen in Apotheken in die zweite Runde. Die AOK Nordwest startete ihren Modellversuch vor kurzem auch in Westfalen-Lippe, nachdem vor einem Jahr zunächst im Nachbarbezirk Nordrhein der Startschuss gefallen war. Auch die Aufsicht interessiert sich für das Projekt.

Die AOK-Modellregion in Westfalen-Lippe umfasst rund 700 Apotheken in Dortmund und mehreren Kreisen der Region. Im Kreis Lippe hat die zuständige Amtsapothekerin jetzt abfragen lassen, welche Kolleg:innen sich beteiligen. Offenbar geht es dabei um die Kontrolle der Nebentätigkeiten und der räumlichen Gegebenheiten.

Am 11. Oktober schrieb das Gesundheitsamt die Apotheken im Sprengel an mit der Bitte, ein entsprechendes Formular auszufüllen. Apotheken sollten ankreuzen, ob sie bereits für die Teilnahme angemeldet sind oder sich in Kürze anmelden würden – automatisch meldeten die Inhaber:innen damit die wesentliche Änderung der Nutzung formlos an; alle teilnehmenden Apotheken sollten später noch einmal separat angeschrieben werden.

Alternativ konnten die Apothekenleiter ankreuzen, dass sie in ihrer Apotheke in absehbarer Zeit keine Grippeschutzimpfungen anbieten werden. Wer noch nicht entschieden hat, ob Grippeimpfungen in der eigenen Apotheke angeboten werden sollen, verpflichtete sich mit der dritten Antwortmöglichkeit, das Gesundheitsamt darüber vorher in Kenntnis zu setzen.