„Ich würde freiwillig auf Zertifikat verzichten“

AfP: Erst Audit zahlen, dann Kündigungsrecht 10.12.2024 13:40 Uhr

Berlin - 

Eine Inhaberin hatte ihr Sonderkündigungsrecht bei der Agentur für Präqualifizierung (AfP) im Sommer dieses Jahres nicht wahrgenommen. Zum 1. April war die Pflicht zur Präqualifizierung für 18 Produktgruppen entfallen, die Apotheken konnten bis zum 30. Juni aus den Verträgen per Sonderkündigung austreten. „Ich habe die Sinnhaftigkeit schon damals nicht verstanden, ich sollte dafür zahlen, dass ich aus dem Vertrag austrete, wollte mein Zertifikat aber ohnehin nicht behalten“, berichtet eine Inhaberin. Nun scheint es, dass sie zuerst ein Überwachungsaudit in Anspruch nehmen muss, um dann von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen zu können.