Störerhaftung bei Kosmetika

Abmahnungen: BGH fragt in Luxemburg 10.07.2025 09:20 Uhr

Berlin - 

Versprechen Hersteller bei ihren Produkten zu viel, sind auch die Apotheken als Händler in der Verantwortung. Denn sie haben eine sogenannte Störerhaftung – in der Vergangenheit kam es daher schon zu regelrechten Abmahnwellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) will jetzt in Luxemburg klären lassen, ob zumindest bei Kosmetika eine Ausnahme gilt.