Apotheken können Ausstellung abrechnen

Abgelaufene Impfzertifikate: Abrechnung und Tipps Carolin Ciulli, 18.05.2022 12:21 Uhr

Technisches Ablaufdatum: Apotheken bereiten sich auf Fragen der Kundschaft zum digitalen Covid-19-Zertifikat vor. Foto: Apotheke Pharmacie Horch
Berlin - 

Seit kurzem informieren die Corona-Apps über das drohende Ablaufdatum der digitalen Covid-19-Impfzertifikate. Diese Nachricht könnte zu Verwirrung bei Apothekenkund:innen führen, insbesondere wenn jetzt in der Urlaubszeit eine Reise ansteht. Auch Apothekerin Ines Vanessa Schaal erhielt eine entsprechende Meldung über ihr Smartphone. Die Inhaberin der Apotheke Pharmacie Horch in Nürtingen erklärt, was jetzt zu beachten ist.

Die digitalen Corona-Impfzertifikate haben ein Ablaufdatum, was in der CovPass- und Corona-Warn-App angezeigt wird. Dabei handelt es sich jedoch um „technische Gründe“, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärt. Das Datum richte sich nicht nach dem Zeitpunkt der Impfung, sondern nach dem Zeitpunkt der Ausstellung des Zertifikats. „Ihr Impfschutz erlischt also nicht mit dem Ablaufdatum des Zertifikats.“

Erste Zertifikate laufen im Juni aus

Die ersten Impfzertifikate laufen Ende des zweiten Quartals aus. Bis dahin werde es eine einheitliche europäische Lösung geben, sodass auch nach Ablauf der Impfzertifikate eine Nutzung des digitalen Impfnachweises möglich sein werde. Laut Planungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sollen die Corona-Warn-App ab Ende Mai und die CovPass-App im Juni per Update fähig sein, technisch abgelaufene Zertifikate zu aktualisieren.

Schaal erwartet, dass bis dahin Kund:innen in der Offizin um Hilfe fragen werden. Vor allem diejenigen, die eine Reise planen, sollten ein bis dahin ablaufendes Zertifikat erneuern, rät die Apothekerin. „Nicht, dass die Grenzbeamten ein gültiges Zertifikat sehen wollen“, sagt sie. Auch wenn es sich meist um die zweite Impfung handelt, empfiehlt sie auch Menschen mit Boosterimpfung und Reiseplänen bis zum Update eine neue digitale Bescheinigung.

Zertifikate-Ausstellung wie gewohnt abrechnen

Apotheken können die Ausstellung des Zertifikats wie gewohnt abrechnen. Rechtsgrundlage für die Vergütung ist dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg zufolge eine EU-Verordnung: Demnach solle eine Neuausstellung ermöglicht werden, wenn es etwa Änderungen bei den personenbezogenen Daten oder bei Verlust des Originalzertifikats gebe. Letzteres beziehe sinngemäß den technischen Ablauf der Gültigkeit mit ein. „Wir haben ja auch Zertifikate neu ausgestellt und abgerechnet, wenn das Impfzentrum beispielsweise Namen falsch geschrieben oder weggelassen hat“, sagt Schaal. „Auch dann durften wir korrigieren.“

„Ich erwarte, dass viele Kunden in die Apotheke zurückkehren und ein neues Zertifikat haben wollen“, sagt sie. Die Apothekerin betont jedoch auch, dass das Ablaufen des Datums soll bis Ende Mai/ Anfang Juni „behoben“ werden soll. Auch die Mitgliedsorganisationen weisen die Apotheken daraufhin, vor einer Ausstellung im Einzelfall zu prüfen, ob eine Verlängerung abgewartet werden könne. „Wenn Kunden eines benötigen, brauchen sie ihren Impfpass nicht mehr mitzubringen. Wir finden alle nötigen Informationen in den Apps hinterlegt“, sagt Schaal. Zudem ist dem Verband zufolge auf den Papierausdrücken mit den QR-Codes kein technisches Ablaufdatum vermerkt. Es werde beim Einlesen des Zertifikats innerhalb der App vergeben und angezeigt.

Teilweise stellte die Apotheke in Nürtingen im vergangenen Sommer monatlich rund 350 Zertifikate für Zweitimpfungen aus. Bei manchen Betrieben gingen die Zahlen in die Tausende. Laut Abda-Erhebungen erhielten die Apotheken 2021 für die Ausstellung digitaler Zertifikate 492 Millionen Euro. Pro Zertifikat sind es 6 Euro.