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Arnold: Rezeptpflicht ist Teil des Deals Alexander Müller, 27.07.2015 15:03 Uhr

Berlin - 

Verstöße gegen die Rezeptpflicht sind aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) nie eine Bagatelle und können entsprechend auch zwischen Apothekern wettbewerbsrechtlich verfolgt werden. ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold appelliert an die Kollegen, die Vorschriften ernst zu nehmen, wenn sie selbst auch künftig von der Politik ernst genommen werden möchten.

In dem BGH-Verfahren hatte eine Apothekerin einen Blutdrucksenker ohne Rezept abgegeben. Da sie den verordnenden Arzt telefonisch nicht erreichen konnte, hatte sie sich von einer befreundeten Ärztin telefonisch die Unbedenklichkeit der Abgabe bescheinigen lassen. Der BGH entschied wenig überraschend, dass sich die Rezeptpflicht so einfach nicht umgehen lässt.

Die Entscheidung aus Karlsruhe findet ABDA-Vize Arnold nur logisch: „Die Gesetzeslage ist mehr als eindeutig und der BGH hat das bestätigt.“ Ausnahmen von der Rezeptpflicht seien geregelt, aber eben nur in Notfällen möglich. Dass ein Kunde sein Rezept schlicht vergessen habe, zähle nicht dazu. „Die Rezeptpflicht ist auch keine Schikane gegenüber Apothekern oder den Patienten“, so Arnold. Es sei Patienten zuzumuten, eine Notfallpraxis aufzusuchen. Jeder Arzt im Urlaub müsse zudem einen Vertreter benennen, der dann auch über die Patientenakten verfüge.

Aus Sicht des ABDA-Vize ist die Einhaltung der Rezeptpflicht systemrelevant. Die Politik habe Rx-Medikamente als potentiell gefährlich für die Anwender erkannt und deshalb Apotheken mit der Abgabe betraut. „Wir vollziehen einen staatlichen Willen. Und dafür gibt es ein staatliches Salär“, so Arnold. Genau deshalb gebe es keine Zugangsbeschränkungen für Schuhläden oder Lebensmittelhändler.

Die Apotheker täten aus Sicht des ABDA-Vize gut daran, sich diese Grundsätze des Berufsstandes immer wieder ins Gedächtnis zu rufen: „Wenn ich mich verhalte wie jeder Krauter und keinerlei Verantwortungsbewusstsein an den Tag lege, brauche ich mich nicht zu wundern, wenn mich die Politik irgendwann auch so behandelt“, so Arnold. Jeder Bundestagsabgeordnete mache sich sein Bild von Apotheken nämlich vor Ort aus seinen eigenen Erfahrungen in der Apotheke.

Bei allen nachvollziehbaren Tagesärgernissen sollten sich die Apotheker auch bewusst machen, welche Vorteile sie hätten und welche Verantwortung, so Arnold. Andere selbstständige Unternehmer etwa säßen oft auf offenen Rechnungen, müssten bei Ausschreibungen scharf kalkulieren und mit Anbietern aus Entwicklungsländern konkurrieren.

Die Apotheker dagegen bekämen am Monatsende von den Krankenkassen ihr Geld überwiesen, und im Rx-Markt gebe es eine Preisbindung. „Im Gegenzug sind wir verpflichtet, verantwortungsbewusst zu arbeiten“, so Arnold. Die Einhaltung der Rezeptpflicht zähle zu den „Grundfesten des Deals“.

Von schärferen Kontrollen zur Einhaltung der Rezeptpflicht hält Arnold nichts: „Das wäre ein Weg, aber nicht der beste.“ Auch wenn die Apothekerkammern noch genauer hinschauen würden, ließen sich Verstöße kaum verhindern. „Aus meiner Sicht ist es keine Lösung, immer gleich nach mehr Kontrollen oder strengeren Strafen zu rufen“, so Arnold. Auch Anzeigen unter Kollegen seien nicht das Ziel: „Ich möchte kein 'Blockwarttum' haben, wo jeder den anderen kontrolliert.“

Arnold geht es darum, bei den Kollegen ein Bewusstsein zu schaffen: „Man sollte sich überlegen, was man tut und man sollte sich über das Übergeordnete im Klaren sein.“ Darüber mal einen Sonntagnachmittag nachzudenken und es am Montag in der Apotheke noch zu wissen, würde sich lohnen, so der ABDA-Vize. Auch im Studium könnte aus seiner Sicht mehr für das Thema sensibilisiert werden. Es werde oft falsch vorausgesetzt, dass das jedem klar sei.

Im übrigen geht der ABDA-Vize davon aus, dass sich die überwiegende Mehrheit der Kollegen ihrer Verantwortung bewusst ist und die Rezeptpflicht beachtet. Das ist aus seiner Sicht auch wichtig, damit kein Sozialdruck auf diejenigen entsteht, die sich an die Vorschriften halten. Ein Rezeptverstoß sei eben kein Kavaliersdelikt, mahnt Arnold.

Jeder Apotheker müsse sich daher kritisch hinterfragen, was ein Verstoß gegen die Rezeptpflicht für ihn selbst, den Berufsstand und nicht zuletzt für die eigenen Erpressbarkeit bedeute. Einen Patienten, der einmal ein Rx-Präparat ohne Verordnung erhalten habe, könne man beim nächsten mal kaum noch wegschicken. „Wenn dann der Eindruck der Beliebigkeit entsteht, habe ich ein Eigentor geschossen“, so Arnold.

Dass Apotheker wie in anderen Ländern selbst Folgerezepte ausstellen könnten, sieht Arnold nicht als probates Mittel. Das sei eine Ersatzlösung in Ländern, in denen die medizinische Versorgung oft nicht so gut funktioniere wie hierzulande. In Deutschland gebe es ein dreigeteiltes System aus verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimitteln. „Es ist nicht Sache der Apotheker, diese Grenze zu verwischen. Im Gegenteil: Sie sollten alles dafür tun, dass sie erhalten bleibt“, ist Arnold überzeugt.