Neue TestV

Ab kommender Woche: Wieder kostenlose Bürgertests für alle dpa/APOTHEKE ADHOC, 10.11.2021 15:27 Uhr

Wieder von vorne: Ab kommender Woche sollen wieder kostenlose Bürgertests angeboten werden. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Die Menschen in Deutschland sollen voraussichtlich ab kommender Woche wieder mindestens einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche machen können. Laut einem Verordnungsentwurf des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) soll verhindert werden, dass Personen aufgrund finanzieller Erwägungen auf Tests verzichten.

Den Plänen zufolge sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche wieder Anspruch auf einen kostenlosen Test erhalten. Tests seien „essentieller Bestandteil“ einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung der Pandemie. Auch geimpfte Personen könnten sich mit dem Coronavirus infizieren „und damit eine Gefährdung insbesondere für vulnerable Personengruppen darstellen“, so der Entwurf.

Die bestehenden Testzentren können ihre Tätigkeit fortsetzen. Zusätzlich zu Apotheken und Arztpraxen sollen nur noch Sanitätshäuser oder Drogerien beauftragt werden. Eine Beauftragung weiterer Anbieter soll nicht mehr möglich sein. Hintergrund ist, dass eine erneute unkontrollierte Entstehung von Teststationen verhindert werden soll.

Weiterhin soll es 8 Euro pro Test zuzüglich 3,50 Euro für die Sachkosten geben. Pro Schnelltests unter Aufsicht können 5 Euro abgerechnet werden. Laut Verordnung rechnet der Bund für jeweils eine Million Testungen mit bis zu 8 Millionen Euro für die Leistungen vor Ort und 3,5 Millionen Euro für Sachkosten.

Seit 11. Oktober sind Corona-Tests in Deutschland in der Regel kostenpflichtig. Die neue Verordnung solle kommende Woche in Kraft treten und bis Ende März gelten.

Weiter sieht der Entwurf vor, dass die Krankenhäuser den Impfstatus ihrer Patientinnen und Patienten angeben müssen sowie die Zahl von Schwangeren in intensivmedizinischer Behandlung. Die Kliniken sollen künftig auch dazu verpflichtet werden, täglich sowohl ihre Kapazität an Intensivbetten als auch die Zahl ihrer Corona-Patienten differenziert nach Erwachsenen und Kindern auszuweisen.