Ab Februar: AOK zahlt Mehrkosten bei Salbutamol 29.01.2026 13:58 Uhr
In wenigen Tagen laufen die Rabattverträge Salbutamol-haltiger Dosieraerosole einiger AOKen aus. Muss im Falle eines Lieferengasses oberhalb des Festbetrags versorgt werden, übernimmt die Kasse derzeit die Mehrkosten. Daran wird sich auch ab Februar nichts ändern, denn die AOKen haben eine Ausnahmeregelung getroffen, die die Mehrkostenübernahme sichert.
Für Salbutamol-Sprays wurde im Dezember 2023 ein Versorgungsmangel bekanntgegeben. Alternativen zur deutschen Ware zum Festbetrag sind Importe, die jedoch mit Aufzahlungen verbunden sein können. Mehrkosten werden fällig, wenn der Verkaufspreis eines Arzneimittels den Festbetrag übersteigt. In Ausnahmefällen springen die Kassen ein und übernehmen die Kosten, nämlich dann, wenn ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. Grundlage ist das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) und eine entsprechende Umsetzung in § 11 Absatz 3 Rahmenvertrag. „Ist bei einer Abgabe nach Absatz 2 kein Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse […] die Mehrkosten.“
Die Möglichkeit, die Mehrkosten zulasten der Kasse abzurechnen, besteht also ausschließlich, wenn ein vorrangig abzugebendes Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist und ausschließlich über dem Festbetrag versorgt werden kann, weil auch die aut-idem-konformen Alternativen ohne Mehrkosten ausfallen. Auf das Rezept müssen Sonder-PZN sowie Faktor 2 oder 4 aufgedruckt werden.
Doch die AOKen haben in einer Ausnahmeregelung, die ab dem 1. Februar so lange gilt, wie der Versorgungsmangel besteht, festgelegt, dass die Mehrkosten von Salbutamol-haltigen Dosieraerosolen übernommen werden. Die Kostenübernahme kommt zur richtigen Zeit, denn die AOKen haben noch bis zum 31. Januar Rabattverträge zu Salbutamol-Sprays, sodass bei bisher anfallenden Mehrkosten automatisch mit der Kasse abgerechnet werden konnten.
„Angesichts der immer wieder vorkommenden Liefer- und Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln fordern wir effektivere Maßnahmen für mehr Versorgungssicherheit“, betont AOK-Vorständin Carola Reimann und fordert ein Frühwarnsystem mit einer verpflichtenden Meldung über die gesamte Lieferkette. „Außerdem sollten die Bevorratung und Lagerhaltung beim Großhandel und in den pharmazeutischen Unternehmen auch jenseits der bestehenden Rabattverträge ausgebaut werden.“