Sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Ab Dezember: Apotheker warnt vor Versorgungschaos 27.11.2024 10:24 Uhr
Berlin -
Ab dem 2. Dezember dürfen Apotheken keine „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ zulasten der Kasse liefern und abrechnen. Damit entsteht eine Versorgungslücke, die über Monate andauern kann. Die Leidtragenden sind die Patient:innen, denn die müssen auf Behandlungsoptionen der zweiten Wahl umgestellt werden. Djawed Jacobi, Inhaber der Löwenapotheke in Lemförde, hofft bis zur letzten Sekunde, dass noch eine Lösung gefunden wird. Dabei ist die Aussicht auf Erfolg mehr als gering.