Verdacht auf Abrechungs- und Rezeptbetrug

500.000 Euro Schaden: Der Zahnarzt-Trick einer Apothekerin Carolin Ciulli, 18.07.2022 10:18 Uhr

Eine Apothekerin aus dem Allgäu soll im Namen einer Zahnarztpraxis Rezepte im großen Stil gefälscht haben. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Eine Apothekerin aus dem Allgäu soll im großen Stil Rezepte gefälscht und die Kassen bei der Abrechnung betrogen haben. Ihr wird gewerbsmäßiger Betrug mit Urkundenfälschung vorgeworfen. Mit falschen Zahnarzt-Rezepten für ein Medikament gegen Schuppenflechte soll die Approbierte 500.000 Euro von den Kassen erhalten haben.

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wirft der Apothekerin Rezeptfälschung und Abrechnungsbetrugs in 19 Fällen vor. Sie soll für sich selbst Verordnungen über Stelara (Ustekinumab) gefälscht und bei den Kassen eingereicht haben. Die Arzneimittel habe sie weder benötigt noch tatsächlich erhalten.

Zahnarzt-Unterschrift gefälscht

Die Arzneimittel sind laut ZKG mit 19 Sammelabrechnungen ihrer Apotheke von März 2019 bis Dezember 2020 unberechtigt abgerechnet worden. „So soll sie erreicht haben, dass ein Betrag von über 500.000 Euro durch ihre Krankenversicherung an sie ausgezahlt wurde.“ Die Inhaberin nutzte dabei die Daten eines ihr bekannten Zahnarztes – ohne dessen Wissen schrieb sie diese auf Blankorezepte und fälschte dessen Unterschrift.

Ausgangspunkt der Ermittlungen sei eine Anzeige einer Krankenkasse gewesen. Mitarbeiter hatten bei einer internen Prüfung Auffälligkeiten bemerkt. Hauptsächlich soll ein Medikament für Schuppenflechte von einem Zahnarzt verordnet worden sein. Die fachfremden Verordnungen für den zahnärztlichen Bereich fielen den Prüfer:innen auf. „Die Anwendung des hochpreisigen Medikaments soll bei Schuppenflechte zudem nur angezeigt sein, wenn andere Therapien nicht angesprochen hätten, kontraindiziert seien oder nicht vertragen würden“, heißt es.

Angeklagte gesteht fast alles

Die ZKG will die 500.000 Euro im Rahmen der Hauptverhandlung einziehen, soweit nicht bereits mit Forderungen der Angeschuldigten aufgerechnet worden sei. Im Ermittlungsverfahren sei die Apothekerin „weitestgehend geständig“ gewesen. „Im Prinzip räumt sie es ein“, sagt ein ZKG-Sprecher. Der Fall soll vor dem Landgericht Augsburg verhandelt werden.